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Satzungen
der
Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft
(beschlossen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 1919)
l. Zweck, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft
§ i
Die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft verfolgt den Zweck, durch Forschung, Lehre und Sammlungen, sowie durch andere geeignete Mittel die Naturkunde im allgemeinen und besonders in hiesiger Stadt zu fördern.
Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Verfügung vom 17. August 1867 das Recht der juristischen Person verliehen worden ist, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
II. Mitgliedschaft
§ 2
Die Gesellschaft besteht aus
1) ordentlichen Mitgliedern, und zwar
a) jährlich beitragenden Mitgliedern
b) ewigen Mitgliedern
c) Stiftungsmitgliedern
2) Ehrenmitgliedern
3) korrespondierenden Mitgliedern
4) korrespondierenden Ehrenmitgliedern.
Der gleichzeitige Besitz mehrerer Arten der Mitgliedschaft ist zulässig.
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§ 6
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Direktion legt einen Entwurf für die Verwendung