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von der Verwaltung aus ihrem Kreise gewählten Mitgliedern zusammensetzt.
Die Wahl der letzteren, unter denen sich mindestens ein Lehrer befinden soll, wird in einer Verwaltungssitzung vollzogen, die im Dezember des der Verleihung des Stipendiums vorhergehenden Jahres stattfindet.
§ 5
In derselben Verwaltungssitzung werden die arbeitenden Mitglieder aufgefordert, geeignete Vorschläge zur Verleihung des Stipendiums bis spätestens zum 15. Januar dem I. Direktor schriftlich einzureichen.
§ 6
Sind bis zu diesem Tage nicht mindestens zwei Vorschläge eingelaufen, so fordert der Stipendien-Ausschuß durch Anschlag am schwarzen Brett der Universitäts-Institute für Zoologie, Geologie und Mineralogie und durch Mitteilung an die hiesigen Lehrer- und Lehrerinnen-Vereine zur Einreichung von schriftlichen Bewerbungen auf, die spätestens zum 15. Februar an den I. Direktor zu erfolgen hat.
§ 1
Vorschläge und Bewerbungen sind mit Angabe der beabsichtigten Verwendung des Stipendiums und mit einem kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen oder Bewerbers zu versehen.
§ 8
Sind zum festgesetzten Zeitpunkt keine Bewerbungen eingelaufen, so unterbleibt in diesem Jahre die Verleihung des Stipendiums, und die aufgelaufenen Zinserträgnisse werden dem Stiftungskapital zugeschlagen.
§ 9
Aufgabe des Stipendien-Ausschusses ist es, die eingereichten Vorschläge und Bewerbungen zu prüfen und der Direktion zwei Personen für die Verleihung des Stipendiums vorzuschlagen, sowie auch nach erfolgter Einreichung des in § 14 vorgeschriebenen Berichtes des Stipendiaten sich darüber zu äußern, ob dieser Bericht sich zur Veröffentlichung in den Schriften der Gesellschaft eignet.
§ io
Der I. Direktor ruft den Stipendien-Ausschuß ein und führt in den Sitzungen den Vorsitz. Er bestimmt für jede Sitzung den