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le in der entomologischen Abteilung; sie ist inzwischen an Dr. HANS LEHMANN aus Breslau vergeben worden. Dr. LEHMANN hat
die Stelle zu dem angebotenen Anfangsgehalt von 1800 Mark plus
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Schriftführer. Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse mit relativer Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 11
Spätestens zum 1. März des Jahres der Stipendienverleihung hat der Ausschuß seine Yorschläge der Direktion schriftlich einzureichen und kurz zu begründen.
§ 12
. Der Bericht soll die genauen Personalien der beiden in Vorschlag gebrachten Stipendiaten unter Beifügung ihres Lebenslaufes und Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Stipendiums enthalten. Er wird mit dem Vermerk des Direktionsbeschlusses über die erfolgte Verleihung des Stipendiums den Akten der Gesellschaft (Faszikel Karl-Hermann-v.-Heyden-Stif- tung) eingereiht. Dasselbe geschieht mit etwa eingelaufenen anderen Vorschlägen und Bewerbungsschreiben, die nicht berücksichtigt worden sind.
§ 13
Über die Verleihung des Stipendiums beschließt die Direktion in einer vor dem 15. März stattfindenden Sitzung mit relativer Stimmenmehrheit der anwesenden Direktionsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Direktion ist an die Vorschläge des Stipendien-Ausschusses insoweit gebunden, als sie keinem Nichtvorgeschlagenen das Stipendium verleihen kann.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt am 22. März, als dem Todestage Karl Hermann v. Heydens, die öffentliche Verkündung der Verleihung bei der darauffolgenden Jahresfeier bzw. in der nächsten wissenschaftlichen Sitzung.
§ 14
Der von der Direktion gewählte Stipendiat ist verpflichtet, innerhalb eines Vierteljahres nach Verwendung des Stipendiums einen schriftlichen Bericht zu den Akten der Gesellschaft zu geben und, falls der Ausschuß den Bericht zur Veröffentlichung empfiehlt, ihn der Gesellschaft ohne weiteres Entgelt zur Drucklegung zu überlassen. Über die Aufnahme dieses Berichtes in den Schriften der Gesellschaft entscheidet die Direktion gemeinsam mit der Schriftleitung der „Abhandlungen“ bzw. des „Berichtes“.
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