le in der entomologischen Abteilung; sie ist inzwischen an Dr. HANS LEHMANN aus Breslau vergeben worden. Dr. LEHMANN hat rii p St.pl le zu dem andebotenen Anfanss^ehalt von 1800 Mark plus
5 eingetreten. -Stelle in der
Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 12. April 1919
st.
Bestimmungen für die Verieihung des Karl - Hermann-v.-Heyden-Stipendiums
§ i
Das Stiftungskapital von 3000 Mark wird getrennt von dem übrigen Vermögen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft verwaltet. Es ist unangreifbar; zur Verwendung kommen nur die Zinserträgnisse.
§ 2
Das Stipendium besteht aus den dreijährigen Zinsen und Zinseszinsen des Stiftungskapitals und wird vom Jahre 1921 an regelmäßig alle drei Jahre verliehen.
§ 3
Nach Maßgabe des Stiftungsbriefes ist das Stipendium zu Studien- und Erholungszwecken bestimmt.
Als Stipendiaten kommen in Betracht:
Studierende der Naturwissenschaften der Universität Frankfurt am Main, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, unabhängig von der Zahl der zurückgelegten Studiensemester,
Lehrer und Lehrerinnen der Naturwissenschaften an den Frankfurter öffentlichen und privaten Schulen,
andere Personen, die sich in der Bearbeitung oder im Sammeln von naturwissenschaftlichem Material besonders bewährt haben.
Bei gleicher Eignung sollen geborene Frankfurter in erster Linie berücksichtigt werden.
§ 4
Die Verleihung des Stipendiums erfolgt auf Grund von Vorschlägen des Stipendien-Ausschusses, der sich aus dem I. Direktor der Gesellschaft, den Direktoren der Universitäts-Institute für Zoologie, Geologie und Mineralogie und drei weiteren,
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ahresfeier Berlin aufzu- lten.
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* eine Sitzung,
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Vertretern des Ausschusses für Volksvorlesungen stattgefunden hat, das diesem Protokoll beigelegt ist. Prof. FLESCH erklärt