le in der entomologischen Abteilung; sie ist inzwischen an Dr. HANS LEHMANN aus Breslau vergehen worden. Dr. LEHMANN hat
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Stipendiums, und die aufgelaufenen Zinsen werden den Zinsen der in § 2 erwähnten 10000 Mark zugeschlagen.
§ 11
Aufgabe des Stipendien-Ausschusses ist es, die eingereichten Vorschläge und Bewerbungen zu prüfen und der Direktion zwei Personen für die Verleihung des Stipendiums vorzuschlagen, sowie auch nach erfolgter Einreichung des in § 16 vorgeschriebenen Berichtes des Stipendiaten sich darüber zu äußern, ob dieser Bericht sich zur Veröffentlichung in den Schriften der Gesellschaft eignet.
§ 12
Der I. Direktor ruft den Stipendien-Ausschuß ein und führt in den Sitzungen den Vorsitz. Er bestimmt für jede Sitzung den Schriftführer. Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse mit relativer Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 13
Spätestens zum 1. März des Jahres der Stipendienverleihung hat der Ausschuß seine Verschlüge der Direktion schriftlich einzureichen und kurz zu begründen.
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§ 14
Der Bericht soll, sofern es sich um Studierende handelt, die genauen Personalien der in Vorschlag gebrachten Stipendiaten unter Beifügung ihres Lebenslaufes, sofern wissenschaftliche Beamte des Museums oder des Zoologischen Universitäts-Instituts in Frage kommen, deren Namen und in beiden Fällen Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Stipendiums enthalten. Er wird mit dem Vermerk des Direktionsbeschlusses über die erfolgte Verleihung des Stipendiums den Akten der Gesellschaft (Faszikel Georg-u.-Franziska-Speyerscher Studienfond) eingereiht. Dasselbe geschieht mit etwa eingelaufenen anderen Vorschlägen und Bewerbungsschreiben, die nicht berücksichtigt worden sind.
§ 15
Über die Verleihung des Stipendiums beschließt die Direktion in einer vor dem 15. März stattfindenden Sitzung mit relativer Stimmenmehrheit der anwesenden Direktionsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Direktion ist an die Vorschläge des Stipendien-Aus-
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Vertretern des Ausschusses für Volksvorlesungen stattgefunden hat, das diesem Protokoll beigelegt ist. Prof. FLESCH erklärt