-265-
le in der entomologischen Abteilung; sie ist inzwischen an be-
Dr. HANS LEHMANN aus Breslau vergeben worden. Dr. LEHMANN hat -L" ' 1800 Mark plus
rz eingetreten. r-Stelle in der
Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 12. April 1919
tet. ten
Bestimmungen
für die Verleihung des Stipendiums des Georg-u.-Franziska-Speyerschen Studienfonds der S. N. G.
BEL-Preis-
leimrat
g e
Le
§ 1
Das Stiftungskapital von 30000 Mark wird getrennt von dem übrigen Vermögen der Gesellschaft verwaltet. Es ist unangreifbar.
§ 2
Um ein allmähliches Anwachsen des Stiftungskapitals zu ermöglichen, sollen die Zinsen und Zinseszinsen von 10000 Mark dauernd kapitalisiert werden. Haben diese Zinsen und Zinseszinsen den Betrag von 10000 Mark erreicht, so werden sie zur Verwendung im Sinne des § 3 frei.
§ 3
Die jährlichen Zinsen des Restkapitals von 20000 Mark nebst den nach § 2 zufließenden Beträgen sollen dazu verwandt werden, Dozenten, Kustoden und Assistenten des Senckenbergischen Museums oder des Zoologischen Universitäts-Instituts, sowie Studierenden der Universität Frankfurt am Main den zu Forschungszwecken und wissenschaftlichen Untersuchungen erforderlichen Aufenthalt an zoologischen Meeresstationen und dergleichen zu ermöglichen.
§ 4
Bei Verleihung des Stipendiums darf das Glaubensbekenntnis niemals ein Grund zur Ausschließung oder Zurücksetzung biflden; vielmehr ist in jeder Hinsicht die volle Gleichberechtigung rechtlich und tatsächlich durchzuführen (§ 4 Abs. 1 der Satzungen der Georg-u.-Franziska-Speyerschen Studienstiftung vom 31. Dezember 1901).
. Mitglied
lo-
g gewählt, of. Dr. phil. ersität Zürich korrespon-
THMANN als
ihresfeier lerlin aufzu- • ten.
ren Jahresfeinden. '
•Se
iden
eine Sitzung, ^
-—— .«.«111.; ;—WTJ-T-—Pirciuivn vcr ueaünacnau mit einigen
Vertretern des Ausschusses für Volksvorlesungen stattgefunden hat, das diesem Protokoll beigelegt ist. Prof. FLESCH erklärt