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Werke der Fachbüchereien ausnahmsweise auch außerhalb des Gesamtgebäudes benutzt werden. Dies ist jedoch nur dann zu­lässig, wenn das betreffende Werk nicht durch die Sencken- bergische Bibliothek erhältlich ist. Auch muß das Werk spätestens am nächstfolgenden Tage dem Abteilungsleiter persönlich zu­rückgegeben werden.

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4.

Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 22. März 1919

Die Direktion

der Senckenhergisehen Xaturforsehenden Gesellschaft

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Der »Ausschuss der Angestellten muss abgelehnt werden, da kein derartiger Ausschuss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gewählt ist und hierzu auch keine Veranlassung vorliegt, da weder die Zahl der Angestellten noch der Arbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Mindest­zahl von 20 Personen einer Kategorie erreicht.