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Bestimmungen für die Benutzung der Hausbücherei

des Senckenbergischen Naturhistorischen

Museums

§ i

Die Hausbücherei des Senckenbergischen Museums wird gebildet und vermehrt durch:

1. Bücher und Schriften, die von der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft vereinbarungsgemäß der Sencken­bergischen Bibliothek überwiesen, von dieser jedoch, da schon vorhanden oder aus anderen Gründen, zurückgegeben worden sind,

2. Geschenke, die ausdrücklich für die Hausbücherei be­stimmt sind,

3. Bücher und Schriften, die von der Gesellschaft aus dem im Voranschlag für Lehrmittel vorgesehenen Betrag angeschafft werden. Die Anschaffungen bestimmt der Museumsdirektor. Die Abteilungsleiter übermitteln ihm ihre Vorschläge.

Die Hausbücherei steht unter der verantwortlichen Leitung des Museumsdirektors. Er kann ihre Verwaltung und alle damit verbundenen Arbeiten einem Beamten verantwortlich übertragen.

§ 3

Alle Bücher und Schriften der Hausbücherei sind nach bibliothekarischen Grundsätzen zu ordnen und in einem Gesamt­katalog einzutragen. Daneben sind Zettelkataloge, ev. für einzelne Teile der Bücherei, wünschenswert. Alljährlich findet im Juli

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UC a n;iii,Lgü gewesen, sämtlichen Angestellten und Arbeitern des Museums Anstellungspapiere auszufertigen. Der Krieg hat dies ver­zögert? es wird nunmehr so bald als möglich nachgeholt, wobei auch die Pensionsansprüche klargestellt werden.

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