«aBasBTJr~mwT ■
-263-
jek-
au
st
r
ung
rek-
Bestimmungen für die Benutzung der Hausbücherei
des Senckenbergischen Naturhistorischen
Museums
§ i
Die Hausbücherei des Senckenbergischen Museums wird gebildet und vermehrt durch:
1. Bücher und Schriften, die von der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft vereinbarungsgemäß der Senckenbergischen Bibliothek überwiesen, von dieser jedoch, da schon vorhanden oder aus anderen Gründen, zurückgegeben worden sind,
2. Geschenke, die ausdrücklich für die Hausbücherei bestimmt sind,
3. Bücher und Schriften, die von der Gesellschaft aus dem im Voranschlag für Lehrmittel vorgesehenen Betrag angeschafft werden. Die Anschaffungen bestimmt der Museumsdirektor. Die Abteilungsleiter übermitteln ihm ihre Vorschläge.
Die Hausbücherei steht unter der verantwortlichen Leitung des Museumsdirektors. Er kann ihre Verwaltung und alle damit verbundenen Arbeiten einem Beamten verantwortlich übertragen.
§ 3
Alle Bücher und Schriften der Hausbücherei sind nach bibliothekarischen Grundsätzen zu ordnen und in einem Gesamtkatalog einzutragen. Daneben sind Zettelkataloge, ev. für einzelne Teile der Bücherei, wünschenswert. Alljährlich findet im Juli
Lrektion mit den lie Eingabe un-
tlicher im Museum
•
rhältnisse bei eingezogen und idgehälter hier tituten.
Beschluss der », erhöht werden im 1. Juli dieses letzt schon eine Erhöhung schon ;uzahlen ist.
'de folgendes
eilten und Ar- waren, wird
eges eingestellt
ten: 20 % gewährt. ' Zulage von
1
i
t erhöht. •'
folgendes zu
sn
o-
i
|* dem Kriege
UC a Uö n;iii,Lgü gewesen, sämtlichen Angestellten und Arbeitern des Museums Anstellungspapiere auszufertigen. Der Krieg hat dies verzögert? es wird nunmehr so bald als möglich nachgeholt, wobei auch die Pensionsansprüche klargestellt werden.
ad 2): Der Direktor des Museums wird versuchen, bei der
■