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stattgehabter Auseinandersetzung über die einzelnen Objek­te stattfinden. Geheimrat zur STRASSEN und Geheimrat MÖBIUS werden gebeten, sich möglichst bald über das Be­sitzrecht der einzelnen Gegenstände zu einigen und genau festzulegen, damit dann der endgültige Vertrag mit der Administration abgeschlossen werden kann.

3. Benutzungsordnung für die ' Hausbücherei.

Die von der Direktion vorgelegten Bestimmungen werden angenommen; ein Exemlplar derselben liegt diesem Protokoll bei.

4. Wissenschaftliche Mittei­lungen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Abhandlungs­kommission den Vorschlag von Prof. DREVERMANN zur Her­ausgabe von »»wissenschaftlichen Mitteilungen»» der Ver­waltung zur Annahme empfiehlt; die Verwaltung beschliesst daraufhin die Herausgabe.und übergibt der Kommission für den Druck des Berichts alle weiteren Arbeiten.

Der von der Abhandlungskommission vorgeschlagene Titel »»Senckenbergiana, Wissenschaftliche Mitteilungen herausgegeben von der S.N.G.»» wird auch von der Verwaltung gut geheissen und angenommen.

5. Angestellten-Ausschuss

Auf die Eingabe der Angestellten wird der II. Direk­tor beauftragt, folgenden Beschluss der Verwaltung dem »»Angestellten-Ausschuss»» zur Kenntnis zu bringen:

Der »»Ausschuss der Angestellten» muss abgelehnt werden, da kein derartiger Ausschuss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gewählt ist und hierzu auch keine Veranlassung vorliegt, da weder die Zahl der Angestellten noch der Arbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Mindest­zahl von 20 Personen einer Kategorie erreicht.