wird eins Zum Dr. OTTO, zu erfolg

8

§ 25

Bei Streitfällen, soweit sie nicht innerhalb der Abteilung durch den Abteilungsleiter oder innerhalb des Museums durch den Museumsdirektor zur Zufriedenheit der Beteiligten geschlichtet werden, entscheidet nach deren Anhören die Direktion der Ge- sellschaft.

Dem muss, sii teten »B( ekenbergi Mitglied« Sitzung : 1 - 17 i die Direl 3 und 4 !] erhalten »Wi versandt dert und Währung tigen ße eine ent

§ 26

Je zwei Exemplare dieser Bestimmungen für den inneren Betrieb des Museums sind dem Museumsdirektor, allen jetzigen und zukünftigen wissenschaftlichen Beamten und Sektionären auszuhändigen, von denen das eine unterschrieben der Geschäfts­stelle der Gesellschaft abzuliefern ist.

§ 27

Abänderungen dieser Bestimmungen bleiben der Verwaltung Vorbehalten.

Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 18. Februar 1919

Die Direktion

der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft

J)r.

I. Direktor

Von vorstehendenBestimmungen Kenntnis genommen zu haben, bescheinigt

Frankfurt am Main, ' 19

überlass dass der schaffen

In § LL, 1. Zells, soll hinten »Privatsammlung» ingefügt werden: «aus dem Gebiet der betreffenden Ab­teilung», sodass der Satz nunmehr lautet: »Sektionare, die im Besitz von PrivatSammlungen aus dem Gebiet der betreffenden Abteilung sind, verpflichten sich» usw.

Mit diesen Änderungen werden sämtliche SS ein­stimmig genehmigt. Die Bestimmungen treten sofort in

Kraft.