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teilungen.
Prof. DRKVERMANN stellt den Antrag , die Gesellschaft möge neben ihren Abhandlungen und Berichten in regelmässiger oder unregelmässiger Folge »wissenschaftliche Mitteilungen»» herausge ben , die, weil zu kurz, sich nicht für die Abhandlungen und weil streng wissenschaftlich, sich nicht für den Bericht eignen.
Gemeint sind in erster Linie das Material des Museums betreffende kleinere Mitteilungen , die voraussichtlich in grosser Zahl in den Universitäts-Instituten entstehen werden und deren Veröffentlichung Jetzt in Fachzeitschriften zerstreut erfolgen muss, weil die Gesellschaft kein geeignetes Publikationsorgan
besitzt.
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Der Antrag wurde gestellt im Hinblick auf § 18 letzter Absatz der Bestimmungen für den inneren Betrieb des Museums.
Die Verwaltung, die dem Antrag sehr sympathisch gegenüber steht, beschliesst, die Angelegenheit der Kommission für den Druck der Abhandlungen zur Beratung zu übergeben, mit der Bitte, geeignete Vorschläge zu machen und dabei auch die Finanzierung des Unternehmens zu bedenken.
§ 11
Regelung der Eigentumsverhält -
n 1 s s e an der Botanischen Sammlung.
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Aus einem an die Dr. SEDCKENBERGISCHE STIFTUNGS-ADMINISTRATION gegangenen Entwurf eines Vertrags zur Regelun g dieser Angelegenheit, werden einige 22 verlesen; doch soll die endgültige Regelung erst nach Eingang der Antwort von der Administration erfolgen.
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Festsetzung des Beitrag s für »Stiftungsmitglied er».
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Nach einer eingehenden Diskussion wird als Beitrag für