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angewachsen, so werden drei Fonde gebildet und getrennt voneinander verwaltet:

1) der Kapitalstock mit M. 200 000. entsprechend der Höhe des ursprünglichen Stiftungs-

» kapitale,

2) der Betriebsfond mit M. 200 000.

3) der Reservefond mit M. 500 000.-

C

Mit dem Kapitalstock und sei­nen Zinsen und Zinseszinsen wird immer wie­der in sinngemässer Weise wie mit dem ursprüng­lichen Stiftungskapital verfahren, so dass, so oft er auf M. 900 000.- angewachsen sein wird, jemals von neuem M. 200 000.- dem Betriebsfond und M. 500 000.- dem Reservefond zufHessen.

Der Betriebsfond bleibt unangetastet. Seine'jährlichen Zinsen werden mit einem Viertel der jährlichen Zin­sen des Kapitalstockes zur Be­streitung der laufenden Ausgaben verwandt.

Der Reservefond bleibt in seiner jeweiligen Höhe von M. 500 000.- oder einem mehrfachen dieses Betrags gleichfalls unangetas­tet. So oft er sich durch Auflaufen von Zinsen und Zinseszinsen um M. 500 000.- vergrössert ; habenwird, kann dieser Betrag von

: i

M. 500 000.- ganz oder zum Teil zur Bestreitung Ausserodentlicher Ausgaben verwandt werden. Der nicht verausgabte Rest dieses Betrags nebst Zinsen und Zinseszinsen verbleibt bei dem Reservefonds. -

Wie Dr. LOW BEER in seinem Schreiben aus­führt, »wünscht er durch diese Bestimmungen, die