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angewachsen, so werden drei Fonde gebildet und getrennt voneinander verwaltet:
1) der Kapitalstock mit M. 200 000. entsprechend der Höhe des ursprünglichen Stiftungs-
» kapitale,
2) der Betriebsfond mit M. 200 000.
3) der Reservefond mit M. 500 000.-
C
Mit dem Kapitalstock und seinen Zinsen und Zinseszinsen wird immer wieder in sinngemässer Weise wie mit dem ursprünglichen Stiftungskapital verfahren, so dass, so oft er auf M. 900 000.- angewachsen sein wird, jemals von neuem M. 200 000.- dem Betriebsfond und M. 500 000.- dem Reservefond zufHessen.
Der Betriebsfond bleibt unangetastet. Seine'jährlichen Zinsen werden mit einem Viertel der jährlichen Zinsen des Kapitalstockes zur Bestreitung der laufenden Ausgaben verwandt.
Der Reservefond bleibt in seiner jeweiligen Höhe von M. 500 000.- oder einem mehrfachen dieses Betrags gleichfalls unangetastet. So oft er sich durch Auflaufen von Zinsen und Zinseszinsen um M. 500 000.- vergrössert ; habenwird, kann dieser Betrag von
: i
M. 500 000.- ganz oder zum Teil zur Bestreitung Ausserodentlicher Ausgaben verwandt werden. Der nicht verausgabte Rest dieses Betrags nebst Zinsen und Zinseszinsen verbleibt bei dem Reservefonds. -
Wie Dr. LOW BEER in seinem Schreiben ausführt, »wünscht er durch diese Bestimmungen, die