- 189 -
» J ll
Nach Anhörung der Ansicht ihres Obgeordneten zur ~^\
Administration der MORITZ RAPPschen Stiftung und eines a]
T
schriftlichen Berichtes desselben, sowie des Konsulenten m
beschliesst die Verwaltung , den Vorschlägen des Philanthro- pins nicht zuzustimmen.
§ 13
7. Kriegsanleihe Auf Vorschlag des Kassierers wird beschlossen,
M. 100 000.- 5%ige Reichsanleihe zu zeichnen.
§ 14 ■
0SCAR-L0W-BEER-STIFTUNG
In einem Schreiben vom 3. Oktober 1917, seine f
Stiftung betreffend, bestimmt Dr. LOW BEER unter Streichung ' der Worte »bedingungslos» und » zu deren freien Verfügung» in Absatz 2 sei- 1 j nes Schreibens vom 7. August das Nachfolgende :
I
» 2) Sobald dieser Zweck erreicht ist, spätestens aber vom 22. November 1942 ab, bleibt das etwa noch vor-f handene Stiftungskapital in dem Eigentum der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Ist das Kapi- j tal zu diesem Zeitpunkt noch unverkürzt vorhanden oder beträgt es noch mindestens M. 100 000.- so treten die 1 folgenden unabänderlichen Bestimmungen in Kraft:
A
Drei Viertel des jährlichen Zinserträgnisses (Zinsen'und Zinseszinsen) fliessen dem Stiftungskapital zu, bis es auf M. 900 000.- angewachsen sein wird; ein Viertel des jährlichen Zinserträgnisses wird zur Bestreitung der laufenden Ausgaben verwandt.
B
i
! : f
e
(f |
Ist das Stiftungskapital auf M. 900 000.-
>