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Nach Anhörung der Ansicht ihres Obgeordneten zur ~^\

Administration der MORITZ RAPPschen Stiftung und eines a]

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schriftlichen Berichtes desselben, sowie des Konsulenten m

beschliesst die Verwaltung , den Vorschlägen des Philanthro- pins nicht zuzustimmen.

§ 13

7. Kriegsanleihe Auf Vorschlag des Kassierers wird beschlossen,

M. 100 000.- 5%ige Reichsanleihe zu zeichnen.

§ 14

0SCAR-L0W-BEER-STIFTUNG

In einem Schreiben vom 3. Oktober 1917, seine f

Stiftung betreffend, bestimmt Dr. LOW BEER unter Streichung ' der Worte »bedingungslos» und » zu deren freien Verfügung» in Absatz 2 sei- 1 j nes Schreibens vom 7. August das Nachfolgende :

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» 2) Sobald dieser Zweck erreicht ist, spätestens aber vom 22. November 1942 ab, bleibt das etwa noch vor-f handene Stiftungskapital in dem Eigentum der Senckenbergischen Naturfor­schenden Gesellschaft. Ist das Kapi- j tal zu diesem Zeitpunkt noch unverkürzt vorhanden oder beträgt es noch mindestens M. 100 000.- so treten die 1 folgenden unabänderlichen Bestim­mungen in Kraft:

A

Drei Viertel des jährli­chen Zinserträgnisses (Zinsen'und Zinseszinsen) fliessen dem Stiftungskapital zu, bis es auf M. 900 000.- angewachsen sein wird; ein Vier­tel des jährlichen Zinserträgnisses wird zur Bestrei­tung der laufenden Ausgaben verwandt.

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Ist das Stiftungskapital auf M. 900 000.-

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