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freilich erst in etwa zwei Menschenaltern ihre segensreichen Früchte in zunehmendem Masse tragen werden, einmal die Vermögenslage der Senckenbergisehen Naturforschenden Gesellschaft in der Zukunft sicher zu stellen und ferner den Fortbestand der zum Gedächtnis seines Bruders Rudolf L ö w Beer und seines Schwiegervaters Dr. Hermann Marx errichteten Stiftung für alle Zeiten zu sichern.»
Die Verwaltung würdigt in vollem Masse die Bedeutung dieser weitausschauenden neuen Bestimmungen des grossherzigen Stifte rs und beschliesst einstimmig, dieselben an zu nehmen und sich zu ihrer dauernden Innehaltung zu ver- pflichten. Der Vorsitzende spricht Dr. LOW BEER aufs neue den wärmsten Dank der Gesellschaft aus.
§ 15
Geschäftsordnung
der OSCAR-LOW-BEBR-Stiftung nebst
Ausführungsbest immungen
In Ausführung des Beschlusses der Verwaltung vom 28. Juli 1917 (§ 9 des Sitzungsberichtes) legt der wissenschaftliche Ausschuss der Stiftung deren » Geschäftsordnung nebst Ausführungsbestimmungen » vom 6. Oktober 1917 vor.
Unter Berücksichtigung aller Wünsche des Stifters schreibt die »Geschäftsordnung» vor, dass das Stiftungskapital getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft verwaltet wird, und bestimmt die Verteilung der Ämter im wissenschaftlichen Anschuss. Nach den »Ausführungsbestimmungen» ist zum 1. September 1920 für bedeutende Leistungen auf dem in dem ersten Stiftungsbrief bezeichneten Forschungsgebiete ein Preis von M. 15000.- auszuschreiben, dessen Verleihung am 22. November 1920, am Gründungstage der Gesellschaft, zu erfolgen hat.