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freilich erst in etwa zwei Menschenaltern ihre segensreichen Früchte in zunehmendem Masse tragen werden, einmal die Vermögenslage der Senckenbergisehen Naturforschen­den Gesellschaft in der Zukunft sicher zu stellen und ferner den Fortbestand der zum Gedächtnis seines Bruders Rudolf L ö w Beer und seines Schwiegervaters Dr. Hermann Marx errichteten Stiftung für alle Zeiten zu sichern.»

Die Verwaltung würdigt in vollem Masse die Bedeutung dieser weitausschauenden neuen Bestim­mungen des grossherzigen Stifte rs und beschliesst einstimmig, die­selben an zu nehmen und sich zu ih­rer dauernden Innehaltung zu ver- pflichten. Der Vorsitzende spricht Dr. LOW BEER aufs neue den wärmsten Dank der Gesellschaft aus.

§ 15

Geschäftsordnung

der OSCAR-LOW-BEBR-Stiftung nebst

Ausführungsbest immungen

In Ausführung des Beschlusses der Verwaltung vom 28. Juli 1917 (§ 9 des Sitzungsberichtes) legt der wis­senschaftliche Ausschuss der Stiftung deren » Geschäftsordnung nebst Ausführungsbestimmungen » vom 6. Oktober 1917 vor.

Unter Berücksichtigung aller Wünsche des Stifters schreibt die »Geschäftsordnung» vor, dass das Stiftungskapital getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft verwaltet wird, und bestimmt die Verteilung der Ämter im wissenschaftlichen Anschuss. Nach den »Ausführungsbestimmungen» ist zum 1. Sep­tember 1920 für bedeutende Leistungen auf dem in dem ersten Stiftungsbrief bezeichneten Forschungsgebiete ein Preis von M. 15000.- auszuschreiben, dessen Verleihung am 22. Novem­ber 1920, am Gründungstage der Gesellschaft, zu erfolgen hat.