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folgenden Antrag stellt: »Die Direktion der Gesellschaft stellt den Antrag, die Verwaltung wolle besch -1 iessen, die Direktion zu ermächtigen, den Ankauf der von BERLE p SCHschen Vogelsammlung für den Höchtbetrag von 70000 Mark vorzunehmen unter Verwendung des WEISschen Vermächtnisses und im Hihblick auf die de NEUFVILLEsche Zusicherung und unter Berücksichti­gung des Abschlusses günstiger Zahlungsbedingungen».

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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E r w erb des Placodus gigas Agassiz.

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Redakteur KONIG-Heidel^erg besitzt einenjnoch im

Gestein steckenden Placodus gigas, gefunden in den Stein­brüchen der Heidelberger Gegend. Herr König hat unserem Präparator die Präparation übertragen, mit der Bedingung, das Stück niemandem im Museum zu zeigen. STRUNZ bat um die Erlaubnis, das Fossil Prof. DREVERMANN zeigen zu dürfen, der den Wert des Stückes sofort erkannte, da von Placodus bisher nur der Schädel bekannt war. Dieses Stück ist das einzige vollständige Exemplar, das bis jetzt gefunden worden ist. Prof, zur STRASSEN und PROF. DREVERMANN schätzen den Wert auf weit mehr als 8000 Mark und haben nichts unversucht ge­lassen, das Tier für unser Museum zu erhalten. Redakteur KÖNIG wollte sich von dem Tier nicht trennen und weiter machte Prof. SAL0M0N vom Heidelberger paläontologischen Universitäts-Institut Ansprüche geltend, zu deren Verzicht er gebracht werden musste. Sie bestanden darin, dass er das badische Gesetzt des Ausfuhrverbotes wissenschaftlich wert­voller Naturobjekte heranzuziehen drohte, wodurch die Er­werbung unmöglich werden könnte. Redakteur König ist nunmehr bereit, den von unserem Juristen inzwischen entsprechend geänderten Vertrag mit der Gesellschaft abzuschliessen.

Der Vertrag wird verlesen und im Anschluss daran bemerkt, dass die Gesellschaft, ehe Herr König einen Vertrag