mit ihr abschliesse, sich mit Prof. Salomon hierüber ausein-

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ander zu setzen habe. Zur Ablösung dieses, ihm angeblich zustehenden Anspruches, des Verzichtes auf die Anwendung des Ausfuhrverbotes,verlangt er Objekte und Instrumente für seiy Institut in der Höhe bis zu 2000 Mark. Nach längerer Diskussion wird die Direktion ermächtigt, den Vertrag mit Herrn KÖNIG atzi- schliessen und zu versuchen, die Forderung des Herrn Prof. SALOMON nach Mögliehkeit einzuschränken und sich nach jeder Hinsicht zu sichern.

§ 7

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Georg Hermann von Meyer-Preis.

Nachdem die erste wissenschaftliche Sitzung im Winter­semester 1915/16 dem Andenken des Frankfurter Anatomen Georg Herma nn von MEYER, dessen 100. Geburtstag am 16. August wiederkehrte, gewidmet hat, machte der Sohn des genannten, Sanitätsrat Dr. von MEYER, der Direktion der Gesellschaft die Mitteilung, dass ernach Ablauf der unruhigen Kriegszeiten gesonnen sei, der Ehrung dadurch einen dauernden Wert zu verleihen, dass er der Senckenbergi- schen Naturforschenden Gesellschaft eine bestimmte Summe zur Verfügung stelle, aus deren Zinserträgnissen ein »Georg, Hermann von MEYER-Preis» gestiftet werden solle. Der Preis soll auf Vorschlag eines Preisrichterkollegiums mehreren Anatomen unter dem Vorsitz des jeweiligen Inhabers des ana­tomischen Lehrstuhles der hiesigen Universität von der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft alle 5 Jahre für die hervorragendste anatomische Arbeit verliehen werden. Die genaueren Ausführungen will Herr Sanitätsrat von MEYER mit dem 1. DirektorHerrn Prof. KNOBLAUCH-- persön­lich besprechen.

§ 8

Bosestiftung

Nach dem vom Administrator vorgelegten und von