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der Bestimmungen in den §§4-8 (§10). Es heisst dann wört­lich weiter: »Ich kann nicht anerkennen, dass der Direktor eines anderen Universitäts-Instituts für Handlungen verant­wortlich sein soll, zu denen ich nach der Benutzungsordnung berechtigt bin, und muss daher auf meiner direkten und per­sönlichen Verantwortlichkeit gegen die S. N. G. bestehen»

Während der Inhalt des Drevermannsehen Schreibens somit bekannt ist, ist derjenige des Schreibens von Peof. Boeke der Direktion unbekannt. Dr. Winter bemerkt hierzu, dass er privatim darüber orientiert sei, dass das dem Sinne nach gleiche Schreiben von Prof. BOEKE wesentlich ausgespro­chener sei, doch seien grössere Schärfen vor Atisendung des Schreibens von Prof. Drevermann gemildert worden.

Der Vorsitzende stellt, da die Antwort des Rektors der Universität auf die erbetene »Zustimmung» zur Benutzungs­ordnung noch ausstehi, diesen Gegenstand zur Diskussion auf spätere Zeit zurück und wendet sich der zweiten Museums-Ange- legenheit.zu, der »inneren Museumsordnung». Er referiert, dass er gemäss des Beschlusses der Verwaltung vom 24. Juni 1914, entsprechend dem ihm gewordenen Auftrag zunächst pri­vatim mit 5 Herren (Günther, Jassoy, Marx, Roediger und Winter) einen »Entwurf» ausgearbeitet habe im Juli dieses Jahres. Nach Schluss der Sommerforien und, nachdem die erste» Erregung«« über den Krieg wieder einigermassen ruhigeres Ar­beiten zuliess, habe er mit der Bitte um vorläufige Besprech­ung ode^ um schriftliche Äusserung den Herren Sektionären des Museums den schriftlichen, vorläufigen Entwurf^ugesandt und zu einer Sitzung auf den 4. Oktober eingeladen. Wider Erwar­ten sei nur der kleinere Teil der Herren erschienen, eine Zu­schrift sei aus Felde gekommen, andere enthielten in sehr

schroffer Form Ablehnungen. Auf den besonderen Hinweis, dass der Vorsitzende den Herren Dr. Guide und Prof. Sack Vorwurf macht wegen ihres ihm gegenüber gemachten offensichtlichen