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tionsmaterial und die wissenschaftlichen Sammlungen der Gesellschaft zur Benutzung für die Universitäts-Institute der Zoologie, Mineralogie, Geo- und Paläontologie bestimmte Normen schuf, zu deren Einhaltung der verantwortliche Direktor des Museums, im gegenwärtigen Falle zugleich der Ordinarius für Zoologie, gegenüber der Verwaltung und der Direktion der Gesellschaft verpflichtet ist.
Wenn es schon gelang nach vielen Vorbesprechungen und reichlicher Prüfung eine »Benutzungsordnung” für die vorerwähnte Aufgabe in der VI. Verwaltungssitzung vom 7. Oktober 1914 zur ungeteilten Annahme zu bringen, ist dagegen schon allein der inoffizielle Versuch eine »Museumsordnung» für den inneren Betrieb des Museums zu einer Diskussion zu bringen, gescheitert. Die Bearbeitung dieser »Museumsordnung» oder genauer gesagt, »inneren Museumsordnung», welche u. a. das Verhältnis der freiwillig im Museum arbeitenden Sektionüre, insbesondere deren Verantwortung für die ihnen unterstellten Abteilungen gegenüber dem verantwortlichen Direktor des Museums in klarer, präziser Fassung regeln sollte, wurde auf Grund eines Be-
Beschlusses der Sektionüre unter sich unter Vorsitz von
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Prof. Schau f^ bis nach dem Krieg zurückgestellt, da einige Herren im Felde weilten. Trotz dieses, auch in der Verwaltungssitzung vom 7. Oktober 1914 festgelegten Beschlusses^ haben verdienstvolle Sektionäre des Museums in vorliegenden Schreiben erklärt, ihre Ämter als Sektionäre niederzulegen. Die Niederlegung der gleichen Ämter seitens der Herren Prof. Kobelt, Priemei und Reichenbach haben, wie aus ihren Mitteilungen hervorgeht, nichts mit dieser Angelegenheit zu tun. Auch Kommerzienrat de Neufville hat vor längerer Zeit in Aussicht gestellt, von seinem Amt zurmck- zutreten, indessen der Verwirklichung seines Entschlusses bis zur Regelung dieser Ordnungsbestimmungen verschoben.
Wennschon die zukünftige Direktion die unerfreu-