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tionsmaterial und die wissenschaftlichen Sammlungen der Gesellschaft zur Benutzung für die Universitäts-Institute der Zoologie, Mineralogie, Geo- und Paläontologie bestimm­te Normen schuf, zu deren Einhaltung der verantwortliche Direktor des Museums, im gegenwärtigen Falle zugleich der Ordinarius für Zoologie, gegenüber der Verwaltung und der Direktion der Gesellschaft verpflichtet ist.

Wenn es schon gelang nach vielen Vorbesprechun­gen und reichlicher Prüfung eine »Benutzungsordnung für die vorerwähnte Aufgabe in der VI. Verwaltungssitzung vom 7. Oktober 1914 zur ungeteilten Annahme zu bringen, ist dagegen schon allein der inoffizielle Versuch eine »Mu­seumsordnung» für den inneren Betrieb des Museums zu ei­ner Diskussion zu bringen, gescheitert. Die Bearbeitung dieser »Museumsordnung» oder genauer gesagt, »inneren Mu­seumsordnung», welche u. a. das Verhältnis der freiwillig im Museum arbeitenden Sektionüre, insbesondere deren Ver­antwortung für die ihnen unterstellten Abteilungen gegen­über dem verantwortlichen Direktor des Museums in klarer, präziser Fassung regeln sollte, wurde auf Grund eines Be-

Beschlusses der Sektionüre unter sich unter Vorsitz von

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Prof. Schau f^ bis nach dem Krieg zurückgestellt, da einige Herren im Felde weilten. Trotz dieses, auch in der Ver­waltungssitzung vom 7. Oktober 1914 festgelegten Beschlus­ses^ haben verdienstvolle Sektionäre des Museums in vorlie­genden Schreiben erklärt, ihre Ämter als Sektionäre nieder­zulegen. Die Niederlegung der gleichen Ämter seitens der Herren Prof. Kobelt, Priemei und Reichenbach haben, wie aus ihren Mitteilungen hervorgeht, nichts mit dieser Ange­legenheit zu tun. Auch Kommerzienrat de Neufville hat vor längerer Zeit in Aussicht gestellt, von seinem Amt zurmck- zutreten, indessen der Verwirklichung seines Entschlusses bis zur Regelung dieser Ordnungsbestimmungen verschoben.

Wennschon die zukünftige Direktion die unerfreu-