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in dem Voranschlag nicht enthalten sind; sie gehen auf be­sondere Rechnung.

§ 6

Direktionswahlen:

Satzungsgemäss haben aus der Direktion auszuschei­den :

der I. Direktor: Geh. Reg. Rat Dr. A. von WEINBERG und der I. Schriftführer: Dipl. Ing. P. PRIOR.

Ehe zu diesen Wahlen geschritten werden soll, bringt der Vorsitzende die Schwierigkeiten zur Besprechung, welche die neue Direktion zu begegenen haben wird, indem er in ge­drängter, historischer Übersicht das Nachfolgende ausführt:

In dem Masse, wie die Gesellschaft und somit das Museum wuchs, mussten, entsprechend dem grösser werdenden Unternehmen, Organisationen eintreten, die zum ersten Male sichtbaren Ausdruck fanden durch die Anstellung eines Kustos im Herbst 1900. Diese Stellung wurde später zur solchen eines »Direktors des Museums», des ersten Museumsdirektors Prof.

Dr. Fritz Römer. Assistenten und neue Kustoden wurden ihm mit der Zeit unterstellt. Während es dem damaligen Direktor des Museums noch gelang, gewisser innerer Schwierigkeiten gegen­über den selbständig und frei arbeitenden Sektionären bei der ihm als »verantwortlich» zugedachten Stellung infolge seines historischen Hineinwachsens in diese Stellung Herr zu werden, nahmen diese inneren Schwierigkeiten konkretere Form unter seinem Nachfolger an, als die »Frankfurter Stiftungs-Universi­tät» ins Leben trat und hiermit bestimmt gefasste organisato­rische Ordnungen als institutioneile Grundlagen festgelegt werden mussten.

So musste als erstes, entsprechend dem § 24 des

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Univers.itäts -Gründungs-Vertrages vom 24. September 1912 eine »Benutzungsordnung» geschaffen werden, die für die Verwendung des naturhistorischen Museums, die Hörsäle , das Demonstra-