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der Neubauten.

Die Vereinbarung setzt ausserdem die Höhe des von der Universität aufzuwendenden Baukapitals fest^-für das Zoo­logische Institut höchstens 250.000 Mark, für die beiden anderen Institute zusammen höchstens 120.000 Mark, und be­stimmt ferner, dass die Gesellschaft nach endgültiger Unter­bringung der beiden letztgenannten Institute, also spätestens nach 10 «Jahren, deren Räume für die Zwecke des Museums gegen Rückerstattung der tatsächlich aufgewendeten Baukosten zu übernehmen hat. »

Die Vereinbarung ist in der Sitzung des Grossen Rats der Akademie vom 25. September d. Js. unter Zustimmung des Verwaltungsausschusses' v gebilligt worden. Ebenso sind dievorgelegten von Architekt GÜNTHER ausgearbeiteten Plane für die Neubauten, soweit sie zur Aufnahme der Universitäts- Institute bestimmt sind; mit der Massgabe genehmigt worden, dass Vereinbarung über Einzelheiten Vorbehalten bleiben.

Die Baukommission beantragt nun im Einverständnis mit der Direktion und nach Anh&ren des Konsulenten, um den Beginn des Baues nicht au^zuhalten,

1) die vorgelegte Vereinbare ng^ltrotz ihrer nicht sehr glücklichen und wenig präzisen Passung-- rechtsgültig zu vollziehen, in einem Begleitschreiben der Direktion aber ausdrücklich hervorzuheben, »dass Absatz 2 zu Pos 4 dahin zu verstehen ist, dass die Universität, für den Fall der Bebauung des Terrains A des NEHERschen Planes, dafür ein­steht, dass die rückwärtige Baufluchtlinie des derzeitigen Jügelhauses und eines etwaigen Erweiterungsbaues nicht über die vorspringende Ecke des jetzigen Mittelbaues (E des anlie­genden Planes) nach Süden vorgeschoben wird, und dass die Höhe des alten und etwaigen neuen Bautraktes an der Jordan-