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der Neubauten.
Die Vereinbarung setzt ausserdem die Höhe des von der Universität aufzuwendenden Baukapitals fest^-für das Zoologische Institut höchstens 250.000 Mark, für die beiden anderen Institute zusammen höchstens 120.000 Mark, und bestimmt ferner, dass die Gesellschaft nach endgültiger Unterbringung der beiden letztgenannten Institute, also spätestens nach 10 «Jahren, deren Räume für die Zwecke des Museums gegen Rückerstattung der tatsächlich aufgewendeten Baukosten zu übernehmen hat. »
Die Vereinbarung ist in der Sitzung des Grossen Rats der Akademie vom 25. September d. Js. unter Zustimmung des Verwaltungsausschusses' v gebilligt worden. Ebenso sind die•vorgelegten von Architekt GÜNTHER ausgearbeiteten Plane für die Neubauten, soweit sie zur Aufnahme der Universitäts- Institute bestimmt sind; mit der Massgabe genehmigt worden, dass Vereinbarung über Einzelheiten Vorbehalten bleiben.
Die Baukommission beantragt nun im Einverständnis mit der Direktion und nach Anh&ren des Konsulenten, um den Beginn des Baues nicht au^zuhalten,
1) die vorgelegte Vereinbare ng^ltrotz ihrer nicht sehr glücklichen und wenig präzisen Passung-- rechtsgültig zu vollziehen, in einem Begleitschreiben der Direktion aber ausdrücklich hervorzuheben, »dass Absatz 2 zu Pos 4 dahin zu verstehen ist, dass die Universität, für den Fall der Bebauung des Terrains A des NEHERschen Planes, dafür einsteht, dass die rückwärtige Baufluchtlinie des derzeitigen Jügelhauses und eines etwaigen Erweiterungsbaues nicht über die vorspringende Ecke des jetzigen Mittelbaues (E des anliegenden Planes) nach Süden vorgeschoben wird, und dass die Höhe des alten und etwaigen neuen Bautraktes an der Jordan-