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zeiehnet ist, einzuholen und bei der Stiftung zu befürwor­ten.

5) Der Geländestreifen D westlich des physiaklischen Vereins und südlich der Grenze der Gesellschaft darf nur im Einverständnis mit der letzteren bebaut werden.

Die neue Vereinbarung unterscheidet sich von dem Verwaltungsbeschluss vom 28. Mai insofern, als sich die provisorische Unterbringung des geologisch-paläontologischen und des mineralogischen Instituts nicht in dem Bautrakt A des NEHERschen Projekts, sondern in einem zwischen dem Jetzi­gen Museum und dem Zoologischen Universitäts-Institut aufzu­führenden Erweiterungsbau des Museums vorsieht, und zwar für höchstens 10 Jahre, und als^Zustimmung der Gesellschaft zur Aufführung des hinteren Quertraktes der Jügelhaus-Erwei- terung an die Bedingung geknüpft ist, dass das Terrain A des NEHERschen Planes nicht für die endgültige Unterbringung des Geologisch-paläontologischen und des mineralogischen Insti­tuts benötigt wird, und dass schliesslich die rückwärtige t(südliche) Baufluchtlinie des Jügelhauses und seines späteren: Erweiterungsbaues 27 m von der nördlichen Baufluchtlinie des Museums und seiner späteren Erweiterung entfernt bleibt, anstatt die im NEHERschen Plane eingezeichnete Linie einzu- i halten. |

- Nur in dem letzten Punkt weicht die neue Verein-

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barung von dem Boden der letzten Verwaltungsbeschlüsse wesentlich ab; es schien aber der Baukommission nach Anhören des Museumsdirektors und des Architekten A. GÜNTHER unbedenk-

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lieh, ihre Zustimmung zu einem die Belichtungsverhältnisse \ des Museums nicht wesentlich beeinträchtigenden Vorrücken der südlichen Baufluchtlinie des Jügelhauses und /eines spä­teren Erweiterungsbaues.zu erteilen. Der Vortragende demon­striert an Epidiaskopbildern Grund- und Aufrisse der Pläne