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schaft das Einverständnis zu folgender Vereinbarung erklärt:

1) Die Gesellschaft erbaut zunächst auf Kosten der Universität nur das Zoologische Institut, und zwar anschlies­send an den geplanten Museums-Neubau. Das Baukaj)ital beträgt höchstens 250.000 Mark. Die Unterbringung ist eine endgültig^

2) Die Gesellschaft erbaut ferner auf Kosten der Uni­versität östlich anschliessend an das Zoologische Institut ein Gebäude zur vorläufigen Unterbringung der Stein-Institut?. Die Bausumme darf 120.000 Mark nicht übersteigen. Die Gesell­schaft wird diesen Neubau zu den tatsächlich aufgewendeten Baukosten übernehmen, sobald für die Stein-Institute die end­gültige Unterbringung erfolgt sein wird. -

3) Die Universität übernimmt die Verpflichtung, spätes­tens innerhalb 10 Jahren vom Tage der Eröffnung der Universi­tät ab, geeignete Räume für die endgültige Unterbringung der Steininstitute zur Verfügung zu stellen.

4) Sobald die endgültige Unterbringung der Stein-Insti­tute sichergestellt ist und sich hierbei ergibt, dass das Terrain A des NEHERschen Planes für den Erweiterungsbau des Jügelhauses, das zur provisorischen Unterbringung der Stein- Institute vorgesehen war, für diese Institute nicht benötigt wird, erklärt sich die Gesellschaft damit einverstanden, dass die Universität diesen Bauplatz und das nördlich anschliessen­de Gelände für ihre Zwecke in dauernde Benützung nimmt.

Voraussetzung ist hierbei, dass die rückwärtige Bau­fluchtlinie des Jügelhauses nicht über die vorspringende Ecke des jetzigen Mittelbaues (E des anliegenden Planes) nach 'Süden vorgeschoben wird, und dass die Höhe des Bautraktes an der Jordanstrasse die im Jetzt vorliegenden NEHERschen Plan vorgesehene Höhe nicht überschreitet. Die Gesellschaft über­nimmt es, die Zustimmung der Senckenbergischen Stiftung zu dieser Vereinbarung, auch bezüglich des Teiles des alten Jügelgeländes, der auf dem anliegenden Plan mit be-