122
Senckenberg eine nicht glückliche geworden war, löste der Tod schon nach 2 Jahren.
Alle seine Lieben deckt das Grab — er selbst im fünfzigsten Jahre alleinstehend, seine beiden vermögenden Brüder bedürfen seiner Habe nicht, — so reift in ihm der Entschluß, sein beträchtliches Vermögen dem Wohle seiner leidenden Mitbürger zu weihen und der Wissenschaft eine Freistätte zu errichten. Persönlich bedürfnislos und sparsam, im Besitze einer ausgezeichneten Praxis, die sich übrigens nicht nur auf Wohlhabende, sondern auch auf Arme erstreckte, im Besitze eines bedeutenden Vermögens aus den beiden ersten Ehen, dachte er von nun an an nichts anderes, als wie er dies zum besten seiner Vaterstadt nützen könne.
Nachdem er sich hierüber mit seinen beiden Brüdern, mit denen er im innigsten Verkehr lebte, benommen und besonders seinen ältesten Bruder, den Reichshofrat in Wien, um seinen Beirat gebeten hatte, überreichte er seinen Hauptstiftungsbrief, datiert vom 18. August 1763, als seine „wohlbedächtige Willensverordnung und unwiderrufliche Stiftung“, wodurch er bei Ermangelung ehelicher Leibeserbeu und aus Liebe zu seinem Vaterlande mit Hintansetzung aller Auswärtigen Vorteile „seine Vaterstadt Frankfurt a. M. und deren gemeines Wesen“ zum einzigen Erben seiner gänzlichen Habseligkeit einsetzte. Er übergab sogleich 95,000 Gulden dem Recheneiamte, wovon er sich für seine Lebzeit die Zinsen vorbehielt; nach seinem Tode solle diese Nutzniesung an das Collegium medicum übergehen, welches davon 2 k für öffentliche medizinische Zwecke, für bestimmte Honorare, die jährlichen Schatzungen und Unterhaltung des Hauses, Vermehrung der Bibliothek etc. verwenden, das übrige i k aber an arme Kranke durch die Physici und Ärzte nach ihrem besten Wissen und Gewissen austeilen soll.
Im Anfang des Jahres 1766 überreichte er der Stadt seine nötig erachteten Zusätze und Erläuterungen zu seiner ursprünglichen Stiftung, die ebenso wie die Zusätze von seiten der Vaterstadt bereitwilligst genehmigt wurden.
Im wesentlichen zerfiel die Stiftung in zwei Teile, in eine wissenschaftliche und eine mildthätige. Jene, das medizinische Institut oder Collegium medicorum genannt, erhielt der Einkünfte zur Verwendung, diese 1 k. Die erstere war, wie diese