lltitut für le Anatomie.

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Institut.

Der Neubau des Jnstitutsgebäudes für normale Anatomie war bis zum Herbst 1914 soweit vorgeschritten, daß dasselbe mit Beginn der Arbeiten des Winterhalbjahres seinem Zwecke hätte übergeben werden können. Die Inanspruchnahme des Eebättdes als Reservelazarett nötigte jedoch zur vorübergehenden Unterbringung des Instituts im Gebäude des Pathologischen Instituts, in dem als Provisorium zwei Präpariersäle, ein Studiensaal für die Studierenden und ein Arbeitszimmer für den Prosektor eingerichtet wurden. Für die Vorlesungen wurde der Hörsaal des Pathologischen Instituts mitbenutzt. Vom 18. Januar 1915 ab stellte Herr Professor Fischer zur Vornahme von mikroskopisch-anatomischen Arbeiten ein weiteres Zimmer des Pathologischen Institutes frenndlichst zur Verfügung.

Das neue anatomische Institut begann seine Arbeiten mit Beginn des Wintersemesters 1914/15. Sein Direktor, Herr Pro­fessor Dr. Ernst Göppert, war durch Abwesenheit im Felde nicht in der Lage die Leitung auszuüben. Ihn vertrat der Prosektor vr. Hans Bluntschli, Privatdozent an der Universität (früher Privatdozent an der Universität Zürich).

Die vorgenommenen Arbeiten betrafen den vorwiegend anatomischen Unterricht an der Universität und in zweiter Linie die An­fänge zur Schaffung einer dringend notwendigen anatomischen Unterrichtssammlung. Dagegen trat die rein wissenschaftlich- Tätigkeit in der Vornahme neuer Forschungen notgedrungen ganz in den Hintergrund.

Von Vorlesungen und Übungen wurden vom Prosektor abgehalten:

l. Anatomie 1. Teil, 6 stündig;

II. Osteologie und Myologie, 4 stündig;

III. Präparierübungen, 83 Stunden pro Woche.

Die Zahl der Studierenden wechselte stark, indem bis gegen Semesterschluß stets Zn-elne Studierende zur Erfüllung ihrer mili­tärischen Dienstpflicht abberufen wurden, während andere aus dem Felde zurückkehrten. Säuernd besucht wnroe der 1. Kur- der Pri- parierübungen von 45 Studierenden, der 2. von 14, und' 1 Studierender präparierte im Hinblick auf die zahnärztliche Laufbahn. An 59 Studierende konnte ein Praktikantenschein über regelmäßigen Besuch der Übungen ausgestellt werden. Auch die Vorlesungen waren von ungefähr derselben Zahl von Studierenden besucht.

Die Arbeiten für die anatomische Sammlung wurden teils durch die Tätigkeit des Prosektors und der beide» Diener, teils namentlich auch während der Weihnachts- und Osterferien, durch freiwillt. e Mitarbeit von etwa 15 Studierenden gefördert. Durch Kauf wurde eine größere Anzahl von Skeletten und Skeletteilen, wie von anatv..u,chen und embriologischen Modellen ervorien. Der Katalog dir anatomischen Sammlung zählt zur Zeit (Ende März i9ia) 166 Nummern, eine weitere Anzahl anatomischer Feuchtpräparats harrt der Ausstellung, die erst durchgeführt werden kann, wenn die bestellten Sammlungsgläser eingettoffen sem weroen. 22 Vorlesungttafeln wurden auf Veranlassung von Herrn Professor Göppert'in Marin rg angefertigt, drei weitere im Institut vollendet. Im mikroskopisch­anatomischen Laboratorium wurden seit dem 15. Januar 1915 von uer iraboramin Fräulein B. Henkel unter Leitung des Prosektors die notwendigen Arbeiten vorgenommen, um im Sommerseinester einen Kurs über wewebelehre uno mikro,kopische Anatomie durch­führen zu können.

Für die anatomische Sammlung schentte das Administtations-Mitglicd, Herr Professor Dr. med. August Knoblauch, de» Gipsabguß eines Milrcphalet k-pfes.

In Ausführung des 8 22 Pos. 2 des Vertrages über die Gründung einer Universität in Frankfurt a. M. vom 28. September 1912 wurde über die Errichtung eines botanischen Instituts zwischen der ur. Senckendergischen Stiftung und der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften, als des mit der Vorbereitung der Unwersttät oertragsmätz.g oeirauten Organes, am 20. August 1914 eist Vertrag geschlossen, der die provisorische Unterbringung des botanischen Instituts in dein .. und ll. Stock des der Stiftung gehören)-« Bibliotyeksgebäudes an der Viktoria-Allee Sir. 9 vorsteht, uno zwar wtange b.s oi- Stiftung finanziell in der Lag- ist, in oem ihr gehörigen botanischen Garten an der Miquelsttaße oder an einent anderen geeigneten Platz ein o-smitioes ootanstche; Institut zu erbauen. Die Stiftung wird der Universität das Institut zur dauernden Mitbenutzung überlassen.

Die vorhandenen und künftig herzustellenden Sammlungen und Einrichtungsgegenstände des Instituts bleiben und werden ausschließlich Eigentum der Stiftnng; sie werden gleichfalls der Universität zur dauernoen Mitbenutzung überlassen. Für die Instand­haltung und Vermehrung der Sammlungen ist oer Hnm.utslener der ur. Senckendergischen Stiftung gegenüber verantwortlich.

Die stiftungsgemäß zu veranstaltenden Vorlesiiilge.i und praktischen Üoungen für Lehrer u. s. w. dürfen durch die Mitbenutzung für die Universität nicht beeinträchtigt werden.

Die gesamte Verwaltung und Betriebsführung des botanischen Instituts steht der Stiftung zu, die im Einvernehmen mit deni Kuratorium der Universität die Einnahmen und Ausgaben festsetzt.

Der z. Z. im Amte befindliche Direktor des botanischen Instituts, Herr Professor Möbius, wird dem Herrn Minister zur Be­rufung als Ordinarius in Vorschlag gebracht und regeln sich seine Dienstbezüge und die Hinterblieoenen-V-rjorgung nach den Grund­sätzen, die das preußische Gesetz für Professoren ckufstellt. Für die Kollogiengelder gellen die allgemeinen Bestiinmungen wie bei den preußischen Universitäten (Honorarabzugsverfahren).

Die Stiftung verpflichtet sich ferner, einen von der Universität zu berufenen und besoldeten außerordentlichen Professor der Botanik nach Möglichkeit in den Räumen des botanischen Instituts aufzunehmen.

Bei Freiwerden des Amtes verpflichtet sich die Stiftung, einen gemäß 8 28 des Vertrages über die Gründung einer Universität in Frankfurt a. M vom Minister zu ernennenden Botaniker, falls sie seiner Berufung nicht widersprochen hat, zum Leiter des Stiftungs- institutes zu ernennen. Mit dieser Ernennung wird für den Botaniker die Verpflichtung oegründet, entsprechend dem bisherigen Brauche unentgeltlich Vorlesungen, praktische Kurse und Demonstrationen für Lehrer u. s. w. zu halten, ihnen die Möglichkeit zu praktischen Arbeiten zu gewähren und ihnen bei Arbeiten im Institut mit Rat zur Seite zu stehen. Für diese prattischen Arbeiten sind einige Arbeitsplätze frei zu halten.

Im Falle der Ernennung des Botanikers zum Leiter des Stiftungsinstituts, gemäß 8 28 des Vertrages, verwendet die Stift n j die gesamten Einkünfte aus dem nach Abzug der Einrichtungskosten des Instituts uno der Baukosten der Gewächshäuser verbielben-eu Vermögen ihres botanischen Instituts zur Bestreitung der Betriebskosten einschließlich des von oer Stiftung an Die Untrer mit abzu­führenden Gehaltes des Botanikers sowie aller durch dte Uitterhaltung und etwaigen Verbesserungen oder Erweiterungen der webänlich- keiten entstehenden Kosten. Der Mehrbetrag wird von der Universität gettagen.

Im Falle der Berufung eines Botanikers, den die Stiftung gemäß vorstehender Bestimmungen nicht zum Leiter der Stistungs- institutes ernennt, vermindern sich die von der Stiftung aufzuwendenden Mittel unt den Bettag von jährlich SW. 7,500., der der Stif­tung alsdann zur freien Verfügttng verbleibt.

Die Stiftung verpflichtet sich, das bei Eröffnung der Universität vorhandene und dem Kuratorium nachzav-isenör V :rmöz:n ihres botanischen Instituts nur mit Genehmigung des Kuratoriums für Bauten, Einrichtungen und dergleichen zu verwenden. Dass.ubs gilt von etwaigem Vermögen, das später dem botanischen Institut ausdrücklich zugewandt wird. Der Jnstitutsetat ist gemeinsam aus­zustellen.

Auf die den Dozenten zufallenden Kollegiengelder darf die Universität auf eigene Rechnung Zuschläge erheben.

Die Bestimmungen des letztvorhergehenden Absatzes gelten in sinngemäßer Weise auch für die normale Anatomie.