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geborenen Johann Erasmus, gegenüber. Nur für Frankfurt ist er von Bedeutung — aber von welcher Bedeutung! Auch er wurde wie der älteste Bruder Jurist, Advokat und, noch nicht dreißig Jahre alt, Senator; der Einfluß des Bruders bei den herrschenden Patriziern hat ihm früh zu dieser Stellung verholten. Er war ein scharfer juristischer Kopf — und das ist das einzig Gute an ihm gewesen; denn sein privates Leben war ein Schand- und Luderleben sondergleichen, seine öffentliche Tätigkeit eine Kette der größten Gemeinheiten und Verbrechen. Am meisten hatten die darunter zu leiden, die ihn gerufen hatten: schonungslos deckte er die Mißbräuche der Verwaltung auf, welche die herrschenden Geschlechter und ihr Anhang unter den Beamten sich zu Schulden kommen ließen; in manchen Dingen war seine Kritik berechtigt und von Nutzen, in den meisten Anklagen aber schoß er weit über das Ziel hinaus, und in seinen Mitteln war er oft von infernalischer Bosheit. Als Kriegk im Jahre 1869, also kurz nach der so schmerzlich von der alteingesessenen Bürgerschaft empfundenen Einverleibung unserer Stadt in die Preußische Monarchie, seine Lebensbeschreibung der Brüder Senckenberg herausgab und zum ersten Male die Polemik des Senators Senckenberg gegen seine Ratsgenossen ausführlich schilderte, waren viele Altfrankfurter höchst unangenehm davon berührt, daß er die gute alte Zeit der Reichsstadt in ihren Schattenseiten, in ihrer Korruption so schonungslos aufgedeckt hätte zur Freude aller derer, die sie mit anderen, mit weniger günstigen Augen betrachteten als die Einheimischen. Mit Unrecht, Kriegk hat Senckenberg durchaus nicht als die typische Persönlichkeit eines Frankfurter Ratsherrn hingestellt, er hat auch an seinen Angaben hinreichende Kritik geübt; die damalige Verwaltung war gewiß keine ideale, in mancher Hinsicht eine Mißwirtschaft, aber es wäre ganz falsch, sie nach den Aussagen dieses Senckenberg beurteilen zu wollen: sie war nicht schlechter, freilich auch nicht besser als die der anderen Reichsstädte. Erst 1761 wagte man, den Senator Senckenberg von seinem Amte zu suspendieren: man mußte Rücksicht nehmen auf seinen Bruder Reichshofrat, der ja Mitglied der Behörde war, welche von Wien aus scharfe Aufsicht über die Stadt übte, der Behörde, welche gar leicht geneigt war, in den fortwährenden Streitigkeiten zwischen dem Rate und den