<27.3.1763>
d<ie>
solis27. Mart<ii>
1763.
Herr Manskopf bey frau
Diesterweg vespere* 4.
Pfarrer
[Peitner]
dem ex
senatu* eine vollige
Gewiß-
heit gegeben worden daß sie
intra Moenia* eine Kirche
bekommen, hat
sich geärgert
daß er kranck worden, als
Cives* es verhindert v.
sie wieder hinaus nach
Bockenheim gewiesen haben.
Sagte: Es müsse ja nicht
lauter Lutheraner in
51ger
Collegio seyn, es können
auch Reformierte v. Catho-
licken
darinnen seyn.
| : sine dubio urbs
numis [?]
[huc/hoc] servat tale
quale est systema : |
nachdem bey der Commission
aus gemacht worden daß
senatus*
alle zu bürgern machen
muß die bürgerstöchter
nehmen
Rector Albrecht sagte
v.
Ochstenstein scultetus*
das
habe Lutheranis*
mehr
geschadet als
alles.
[Editorische Anmerkungen]
* abends
* aus dem Rath
* innerhalb der Stadtmauern
* die Bürger
* der Rat
* Schultheiß
* den Lutheranern