<27.3.1763>

d<ie> solis27. Mart<ii> 1763.

Herr Manskopf bey frau

Diesterweg vespere* 4.

Pfarrer [Peitner] dem ex

senatu* eine vollige Gewiß-

heit gegeben worden daß sie

intra Moenia* eine Kirche

bekommen, hat sich geärgert

daß er kranck worden, als

Cives* es verhindert v.

sie wieder hinaus nach

Bockenheim gewiesen haben.

Sagte: Es müsse ja nicht

lauter Lutheraner in 51ger

Collegio seyn, es können

auch Reformierte v. Catho-

licken darinnen seyn.

| : sine dubio urbs

numis [?]

[huc/hoc] servat tale

quale est systema : |

nachdem bey der Commission

aus gemacht worden daß senatus*

alle zu bürgern machen

muß die bürgerstöchter

nehmen

Rector Albrecht sagte

v. Ochstenstein scultetus*

das habe Lutheranis*

mehr geschadet als

alles.



[Editorische Anmerkungen]

* abends

* aus dem Rath

* innerhalb der Stadtmauern

* die Bürger

* der Rat

* Schultheiß

* den Lutheranern