Anno 1747, Montags, dM2Z.O&obr. No. 169,

Mit Röm.Kayserl.Maj.Mergnadigftem Pri vilegio.

In Franckfurt am Mayn.

S Wien, den H. Octobr.

\llf bfe gestrige, wie auch auf die von Mer. ) höchst Jhro Kayserl. und Königl. Majest. ' f-lbsten Mermildest mehr als mütterlich gescheh.ne Anrede/ hat im Namen derer Herren Ständen/ Jhro Epcellenz, (Lit.) Herr Frie­drich/ des Heil. Römischen Reich- Graf von Har- rach / zu Rohrau, Kayserl. und König!, würcklicher Geheimer-Rnth / Kämmerer, Conferenz Minister/ und obrister Caiizler im Königreich Böhmen / als vermahlen angesetzter Land-Marschall, folgende Antwort und Dancksagung abgestattet: Ztllerdurchlauchtigste, Großmächtigste Röm. Kay­serin / auch zu Germanien, Ungarn nndBöheim Königin, Erz-Herzogin zu Oesterreich re. re. Allerqnädigste Kayserin, Königin, Erb-Landes.

Fürstin, und Frau, Frau:

<^ Eure Kayserl. und König!. Majestät gegen, Z+s wattigen allgemeinen Land Tag in Allerhöch­ster Person zu eröfnen sich allerhuldreichest gefallen lassen, solches haben die treu-gehorsamste Stände dieses Erz-Herzogthum-Oesterreich unter der Enns von Prälaten, Herren, Rittern, wie auch Landes, Fürstlichen Städten und Märckten, als ein aber, mahliges Kennzeichen Dero besonder» Landes- Mütterlichen Gnad in tieffestrunterthäniakeitzu verehren. ES kan auch bey jener so beglückten Ge, legenheit denen treu-gehorsamsten Ständen nichts trostreicher seyn, als daß Eure Kayserl. und Königs. Maj.stat Ihnen durch die in Dero Allerhöchsten Namen geschehene vergnügliche Eröfnung über Ihr bishero für Dero Allerhöchsten Dienst erwiesene Pflicht-schuldigste Willfährigkeit eineallergnädigste Genehmhaltung zu bezeigen geruhen wollen. ES haben zwar dieeinigeJahrher, gleichsam Kette,1- weis nach einander gefolgte nahmbafte Verwilli,

gingen dar Land in eine solche Unvermögenheit ae» setzt, daß darüber, als eine bekannte Sache, sich weiters auszulaffen ein Überfluß wäre. Die treu, gehorsamste Stände erkennen aber dabey gar zu wohl, daß alles, wa-Sie von Anbeginn Dero glor. reichesten Regierung zu Vestättigung Ihrer unaus­löschlichen Treu und Liebe gethan zu haben, sich rüh­men können, niemand mehr als Ihnen selbst zu stat­ten gekommen, indeme sie hierdurch den Trost und das Vergnügen erreichet, sich selbst unter Dero sanf­ten Bothmäßigkeit erhalten, hiermit in Ihrer wohl hergebrachten Landes-Verfassung, und bey denen von uralten Zeiten her auf das feyerlichste bekräftig­ten Privilegien sich sicher gesteüet, mithin wir Eu­rer Kayserl. und König!. Majestät allerhöchste Ge, rechtsame, als auch Ihre eigene Sache befördert z« haben. Diese Betrachtung der Selbst-Erhaltung, nebst der von Eurer Kayserl. und Königl. Maj stät über die Ständische allerunterthänigste Tteu und Willfährigkeit bezeugenden allergnädigstcnZufrie- denheit, wären allein hinläng!ich, Sie treu. gehor­samste Stände aufznmuntern, als dasjenige, was die letzte Kräften vermögen, auch noch ferner-gut« hertziq darzubieten. Ich darf mir aber die Frey, heit nehmen, Euer Kayserl. und Königl. Majestät allerunterthänigst zu versichern, daß die schleunige Berathschlagungen, und die treu-devoteste Verwil- ligungen, nicht so starckdurch jetzt erwehnteBetrach- tungen, als vielmehr durch jene von allen Zeiten tief-eingewurtzelte Ehrerbietigkeits-volle Liebe und Treu betrieben werden sollen, welche so getreue Un« terthanen einer so anbetenS.würdiaen LandeS-Mut- ter nimmermehr zu versagen vermögen. Gleichwie nun Eure Kayserl. und Königl. Majestät auS dieser meiner allerunterthänigste» Aeufferung von der de­votesten Gesinnung Dero treu-gehorsamsten Stau»