' §. 3Ä.
Jedes Mitglied erlegt alle vier Monat einett Beitrag vorr 2 Thalern pränumerando, von welchem die Kosten der Sessionen und des Lokals mit Einschluß der Abendtafel bestritten werden. Außerdem erhält der Bote für das Besorgerr der Umläufe und sonstige, für die Gesellschaft nöthige Verrichtungen, von jedem Mitgliede jährlich Eitlen Thaler in dritteljährigen Ratis. Die früheren temporären Ausnahmen von dieser Regel sind hiermit aufgehoben. Auswärtige ultd Ehren-Mitglieder zahlen keinen Beitrag.
§. 33.
Da gewöhnlich mehrere Mitglieder am Erscheinen gehindert werden, und dadurch Ersparnisse elltstehen, so sollen von dieserr die übrigen Kosten der Gesellschaft bestritten, und aus dem Ueberschusse ein Kapital gebildet werden, das besonders dazu bestimmt wird, mit der Zeit dafür ein festes Lokal zu erhalten, weshalb auch für jetzt zu wissenschaftlichen Zwek- ken auf die Kasse keine Ausgaben mehr angewiesen werdet! sotterr.
§. 36.
Sobald die Ersparrtisse 25 Thaler übersteigen, sollen dafür Staatsschuldscheine angekauft werden, deren sichere Verwahmitg bei irgend einer öffentlichen Kasse dem Rendanter: in Uebereinstimmung mit dem Direktor obliegt, und wovon die Gesellschaft in Kenntniß gesetzt wird. An den Wahltagen legt der Rendant derselben eine Uebersicht des Kassenzustandes vor, und in der April-Sitzung seine Rechnungen. Der Vorstand ernennt zur Revision derselben eitrige Mitglieder, und ertheilt auf deren schriftliches Votum dem Rendanten die Decharge.
§. 37 .
Außerdem besitzt die Gesellschaft ein Eigenthum an Büchern, Karten und ähnlichen wissenschaftlichen Hülfsmitteln. Für jetzt und bis auf Weiteres sind dieselben einem Mitgliede der Gesellschaft zur gefälligen Verwahrung übergeben, dessen äußere Lage den übrigen Mitgliedern zugleich die Benutzung dieser Hülfsmittel möglich macht und gestattet. Sie sind durch einen Stempel als Eigenthum der Gesellschaft bezeichnet, und ein regelmäßig fortgeführter Katalog der Erwerbungen dient zugleich als Jnventarium.
§. 38.
Dieses Jnventarium wird auf zweckmäßige Art vervielfältiget, und von Zeit zu Zeit erneuert, jedem einheimischen Mitgliede eingehändigt, um die vorhandenen literarischen Hülss- mittel benutzen zu können. Eine Revision des Inventars wird von Zeit zu Zeit durch ei- rtige dazu ernannte Mitglieder verarlstaltet.