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die Versammlung nicht an diesem Sonnabende, sondern an dem zunächst darauf folgenden gehalten.

Deo Rendant ladet zu jeder Versammlung durch einen Umlauf ein, und macht auch den Tag, an welchem sie statt finden soll, durch die Spenersche und Vossische Zeitung bekannt. Der Wahieinlaöung wird ein Verzeichnist der vorgeschlagenen Mitglieder und derer, von welchen die Vorschläge herrühren, beigefügt.

§ 24.

Jährlich wird in der Maisitzung von dem Direktor eine Uebersicht der Thätigkeit der Gesellschaft im letzten Jahre vorgetragen.

§ 2F.

Alle fünf Jahre feiert die Gesellschaft ihr Stiftungsfest am 20sten April durch eine austerordenrliche Sitzung rc., in welcher vom Vorsitzenden der Gesellschaft ein geschichtlicher Abriß der Thätigkeit und des Wirkens derselben öffentlich mitgetheilt wird.

§. 26.

Das Lokal, worin die Gesellschaft sich versammelt, ist von 6 Uhr Abends an geöff­net. Der Vortrag aber wird pünktlich um sieben Uhr beginnen, und von dem Direktor oder dessen Stellvertreter nach Vorlesung des letzten Protokolls durch einige Worte eingeleitet werden.

§. 27.

Dem Umlaufe des Rendanten fügt dev Director ein Verzeichmß der rückständig ge- bliebenen oder bei ihn: angemeldeten Vorträge bei, auf welchem Jeder, der einen Vortrag halten will, denselben anzukündigen ersucht wird. Doch kann diese Ankündigung auch noch unmittelbar vor der Sitzung oder während derselben geschehn. Der Direktor ruft zum Vor­trage auf. Die Bestimmung der Reihefolge bleibt ihm überlassen. In seinem Vortrage ist Niemand zu unterbrechen; aber nach Beendigung eines jeden einzelnen Vortrages hat jedes Mitglied bas Recht, das Wort zu nehmen, und diejenigen Bemerkungen mitzutheilen, wozu ihm der Vortrag Veranlassung gegeben hat. Begehren mehrere Mitglieder gleichzeitig das Wort, entfernen die Bemerkungen sich zu weit von dem nächsten Zwecke, oder verlängern sich minder erhebliche Erörterungen zum Nachtheile der noch zu erwartenden wichtigeren Mit­theilungen, so wird die Gesellschaft von dem Direktor die Wahrnehmung ihres Interesse hier­bei erwarten, und ihn durch Vertrauen auf seine unbefangene Ansicht hierin gern unterstützen.

§. 28.

Nach.beendigtem Vorträge, welcher sich in der Regel niemals über neun Uhr ver­längern wird, vereinigen sich die Mitglieder zu einem einfachen Abendessen, wozu der Ren-