Gegenwärtige Karte dient als Legitimation gegenüber der Kasse und dem Kassenarzte.

Der Vorzeiger dieser Karte gilt der Kasse gegenüber als zur Empfang­nahme von Zahlungen für das umstehend genannte Kassenmitglied berechtigt.

Die Kasse ist befugt, jedoch nicht verpflichtet, dessen Legitimation zu prüfen.

Bei Wohnungswechsel ist diese Karte mit dem vom Arbeitgeber einzureichenden Veränderungszettel bei der Kasse vorzulegen, damit der neue Arztbezirk darauf eingetragen wird, andernfalls ist im Erkrankungsfalle der Kassenarzt nicht berechtigt, ärztlichen Beistand zu gewähren. _

°'S

a* I öS,

Verzeichnis der Kassenärzte in Frankfurt a. M. a. WoHnung.

Arztbe;. 1 Herr vr. Wohlfahrt, neue Zeil 1.

2 Schwenck, Bleichstr. 24.

3 Brüll, Liebfrauenberg 24.

4 Lachmann,NeueMainzerstr.76.

5 Lange, Kaiferhofstr. 15.

Arflbe;. 6 u. 7 Herr Or. Elle, Bergerstr. 140.

8 Rennert, Bleichstr. 2.

9 Nohstadt, Schifferstr.44.

10 Bitsch, Schulstr. 8.

b. Spr.'ecHfLunöen. In den Monaten Mai bis August: !

Bormittags 78 Uhr !

Nachmittags 34 Uhr. ;

In den übrigen Monaten:

Vormittags 7st-z 8 '/a Uhr Nachmittags 34 Uhr.