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Nur für das Jahr 18
Nur für die Zeit vom
Wandergewerbeschein
gültig, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern, zunächst nur für den Bezirk der Königlichen Negierung zu Wiesbaden, für andere Bezirke erst, wenn er darauf ausgedehnt ist.
Samens des Scstrks^ Ausschusses
Ver Vorsitzende.
I. V.