1tK>V
♦tW itt.
^ -4¥>
* f^tM,
Z6tzJUv<
»V
Erscheint täglich außer Msntags. Abonne- , t
merrwreiS: f. Wiesbaden u. Vmgegend vier- m £ =5- Ä i S rt £* 1t
telj. 2 fl. cd- i£5 5 Sg.; auswärts durch %/».f t L v 11 II. i* £•
die Post mit verhältxißmaßigem Aufschläge.
Dienstag, 27. April.
Bestellungen nehmen alle Postanstalken des In- und Auslandes an; für Wiesbaden die Expedition, Langgasse Nr. SZ. — Inserate: die vieripaltige Petit;eile 2 Sgr.
a waa cMiCTa ^ i rwwwiBwmtwamiiff iii r«iiiiiwiMii i
Abonnementsbest ellungen auf die
für die Monate Mai und Juni werden angenommen uub baldigst erbeten.
* Wieshüden, 26. April.
— Die Person des Herrn Frere-Orban fängt an, legendenhaft zu werden, so viele Romane knüpfen sich schon an sein bloßes Kommen und Gehen, Verweilen und Abreisen. Man erzählte sich mit vieler Bestimmtheit, der belgische Minister-Präsident habe sich am
23. April incognito nach Brüssel begeben und würde am
24. wieder in Paris eintreffen. Der belgische Diplomat hat jedoch Paris nicht verlassen. Die französische Re-' gierung gesteht ihrerseits offen ein, daß die Verhandlungen mit Belgien gründlich versah en sind und nicht vom Fleck rücken, und ein in ministeriellen Kreisen viel citir- ter Artikel der „Morning-Post", der Belgien mit schein- barem Ernste zum Nachgeben räth, ist nicht im Stande, für den erlittenen entschiedenen Mißerfolg zu trösten.
— Die Nachrichten von den belgischen Arbeitseinstellungen lauten wieder bedenklicher. Auch aus Antwerpen laufen Meldungen ein, daß „in Folge von Aufreizungen von Außen" daselbst die Zimmerleute und Cigarrenmacher die Arbeit einstellen wollen. Von allen Seiten wird über die „Internationale" geklagt, daß sie zu verdeckten politischen Zwecken die Arbeiter von der Arbeit abhalte. Aus Brüssel werden Verhaftungen und Haussuchungen bei sämmtlichen Mitgliedern des belgischen Ausschusses der „Internationale" gemeldet, die vielleicht Aufklärungen darüber bringen werden, ob und inwiefern diese Vorwürfe gerechtfertigt sind. Die neuesten Berichte aus Mo ns sagen, daß die Strike der Kohlenarbeiter auch dort fortdauerte. Eine Proclamation ist heimlich verbreitet worden, in welcher ein sich so nennendes „Revolutionscomite von Brüssel" die Republik ausrust, den „Herren, der Geistlichkeit und den Kapitalisten" den Tod droht und den Arbeitern Waffen zu
«eriprlcht. Die Truppen, welche die Hauptpunkte der Borinage besetzt hakten, sind noch verstärkt worden, und werden Gewaltthätigkeiten zu verhindern wissen.
— Die Mailänder und Florentiner Blätter sind voll von Details über das in Mailand entdeckte maz- zinistifche Complott. In der Nacht vom 17. auf den 18. d. M. wurden mehrere Personen verhaftet. In einem Hause der Via Ambrosiana wurden an die dreißig Orsini-Bomben und chiffrirte Depeschen mit Beschlag belegt. Auch Dolche und Hinterlader soll man gefunden haben. Die „Opinione" erzählt von 200 gedungenen Meuchelmördern aus Palermo, welche die Spitzen der Behörden und andere Notabilitäten in ihren Wohnungen und auf der Straße niedermachen sollten. Ein Engländer, Namens Nathan, zwei hervorragende Mitglieder der Aktionspartei, im Ganzen dreißig Personen, sollen verhaftet sein. Auch Unteroffiziere der Mailänder Garnison sollen in die Sache verwickelt sein.
— Aus Rußland wird von einer neuen Verschwörung gemeldet; das politische Leben dieses Muster- staates schreitet nun einmal nur in diesen Fußstavfen weiter und hat es darin — wie die neuen systematischen
Massenfälschungen von Papiergeld beweisen — zu einem Raffinement gebracht, welchem das Abendland mit neidischem Staunen zuschaut. Diesmal ist es eine slavische Liga zur Herstellung einer großen Föderativ-Republik mit Warschau, Moskau, Kiew und Wilna als abwechselnder Hauptstadt. In Zytomir und Kiew sind zahlreiche Verhaftungen bereits erfolgt.
— Einer Correspondenz zufolge, welche der „Daily News" aus Washington zugeht, bringt die Besserung in der materiellen Lage und die Zuversicht in die Präsidentschaft unter den Aankees wieder gewisse Annexions-Gelüste auf Domingo, Cuba und Sana da zum Vorscheine, die in den letzten Zeiten des Iohnson'schen Regiments neben den schweren inneren Sorgen sich weniger geltend machen konnten. Das Hauptaugenmerk der Annexions-Partei in der Union bleibt jedoch auf Cuba gerichtet. In Washington besitzt gegenwärtig die cubanische Revolution sozusagen ihr Hauptquartier; allein es scheint, daß man daselbst fei- neswegs der Wirklichkeit entsprechende, sondern sehr übertriebene, optimistisch gefärbte Anschauungen über den Stand und die Hilfsmittel des Aufstandes hegt. Von Grant erwartet man in Bezug auf Cuba strenge Neutralität und energisches Einschreiten gegen etwaige Flibustier-Expeditionen. Dem Aufstande stellt der Cor- refpondent des englischen Blattes keine allzu günstigen Aussichten.
— Wiesbaden, 26. April. Die am 1. April 1867 für die neuen Landestheile publicirte Zusammenstellung verschiedener Bestimmungen über die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen beschränkt in mancherlei Beziehung die Rechtshülfe gegen Militärpersonen in einem von dem größten Theil des geschäftstreibenden Publikums nicht gekannten, vielleicht kaum geahnten Maße. Wir heben nur einzelne Punkte hervor, die übrigens an sich schon geeignet sind, zur größten Vorsicht aufzufordern. Wenn ein llr-theil gegen einen Offizier vollstreckbar geworden ist, dann kann es der Richter nicht, wie bei einem anderen Menschen, sofort in Vollzug setzen, sondern er muß erst die Militärbehörde um Erlaß eines sogenannten Paritions- befehls der Weisung, sich nach den Verfügungen des Civilgerichts zu richten — sonst vielleicht nicht! — ersuchen. Die Vollstreckung wird bis zur Rückäußerung, daß der Paritionsbefehl erlassen sei, aus gesetzt. Ist diese Rückäußerung erfolgt, dann wird die Execution, falls möglich, vollstrcckt. Dabei ist jedoch keineswegs das ganze Vermögen des Schuldners der Execution unterworfen. So ist namentlich das am Garnisonsort befindliche Mobiliar dienstthuender Offiziere keiner Exe- cution unterworfen, was analog auch von den auf halbem Sold stehenden Offizieren gilt. Es kann daher ein königlicher Ojfizier ein fürstliches Mobiliar besitzen, und doch nicht für fünf Thaler bei ihm zu pfänden sein. Was nun solche Objekte betrifft, die wirklich der Execution unterworfen sind, so ist der Offizier erst darüber zu vernehmen und bei vorhandenem Zweifel zum Manifestationseid zu verstellen. Selbst nachzuforschen, ob Executiousobjelte vorhanden sind oder nicht, hat hiernach die exequircnde Behörde wohl überhaupt nicht! Die
Execution in Gehalt, Sold und Pension anlangend, so sind in dieser Beziehung mindestens gleich große Beschränkungen, wie bei den Civildienern, gegeben.^Daß in Folge dieser und anderer Bestimmungen die 'Credit- fä h i gke it Königlicher Offiziere gemindert wird, versieht sich von selbst; wir glauben darauf aufmerksam machen zu sollen, weil namentlich in den neuerworbenen Provinzen das Publikum, das diese Verhältnisse nur wenig kennt, leicht durch allzubereitmilliges Creditiren in Schaden kommen kann.
ch: Wiesbaden, 24. April. Interessanten Details begegnen wir bei Betrachtung der Besoldungsverhältnisse der Beamten und Subalternen. Sehen wir hierbei von den Verwaltungsbeamten um so mehr ab, als hierzu weniger Vorstudien nöthig sind, und nehmen wir einige Zahlen aus der Justizverwaltung. Um Justizbeamter zu werden, hat der Betreffende das Gymnasium sowie die Universität zu absolviren (zusammen 12 Jahre), nach dem ersten Examen (welches jedoch für die neuen Provinzen nicht gefordert wird) arbeitet er 2 Jahre als Auscultator und nach abgelegtem Referendarexamen wie- derum 4 Jahre. Aber nach dieser langjährigen und unbesoldeten Vorbereitungszeit bezieht er als Assessor denselben „Gehalt" noch lange, lange Jahre fort (wir erinnern an den unbesoldeten Assessor in Breslau, der kürzlich sein 25jäh ri ges Assessorjub il äum feierte) bis endlich eine etatsmäßige (hierbei wollen wir an etwas erinnern, nämlich an die kürzlich in der „Köln. Ztg." annoncirte Anfrage: „Lieber Herr Justizminister! Werden denn gar keine „etatsmäßige" Assessoren ange- stelit? Ein Vater". D. Red.) Richterstelle vakant wird. Bei uns gibts allerdings noch einige vorsündstuthiiche Exemplare von besoldeten Assessoren, allein es sind dies doch nur solche, die bereits vorher Besoldung oder doch einen gesetzlichen Anspruch darauf hatten und jetzt in maximo 342 Thaler beziehen. Gewöhnlich dauert die unbesoldete Zeit — die Zeit, in welcher der Staat gratis die Dienste und, wenn der Unglückliche so glücklich ist, Vermögen zu besitzen, aucy noch Steuern von jenem beansprucht, 10—15 Jahre. Es beginnt nun die eigentliche Richterkarriere mit eimr Ayfaugsbesoldung von 600 Thaler. Der Richter steht nun auf der „Stufe zur höchsten Macht" und kann nach der Königl. Preuß. Verfassung bis zum Iustizminister incl. emporsteigen. Neunzehntheile aber bringen es nur bis zu 1100 Thlr. (Wenn es hier zu Lande auch noch einige höher besoldete gibt, und wenn in Hannover das Minimum höher als hier das Maximum ist, so sind dies ja nur die letzten Ueberreste der „verrotteten" kleinstaatlichen Zustände). Mit 900 rc. Thaler erhält er den Titel eines Gerichts- rathes und hat nun in der Regel völlige Muße, sich beschaulichen Betrachtungen über Sein und Nichtsein hin- zugeben, ohne fürchten zu müssen, durch ein Avancement darin gestört zu werden. Dies ist die gewöhnliche Durchschnittskarriere und daher auch erklärlich, daß seit Jahren schon ein Generalreskript des Unterrichtsministers vor dem Rechtsstudium warnt und dieses Rescript alljährlich vor Abgang der Abiturienten diesen eindringlich eingeschärft wird. Ob dieses (abführende) Hausmittel auch schon in den neuen Provinzen eingeführt ist oder wird, ist uns unbekannt. In den alten Provinzen hat es dagegen so erfreulich gewirkt, daß nunmehr nicht einmal die Hälfte der früher jährlich in den Iustizdienft Eintretenden eintritt. — Sehen wir uns nun auch ein-