5) daß den Gemeinden eine möglichst freie und selbstständige Verfassung gegeben werde- weit ohne die Freiheit im Einzelnen und Oertlichen, durch welche das Volk zur Selbstthätigkeit und Theilnahme an dem öffentlichen Leben herangezogen wird, die Freiheit oben hinaus der Grundlage entbehrt und ein bloses theatralisches Gaukelspiel ist.
Diese Freiheit der einzelnen deutschen Staaten muß / gekrönt und geschirmt werden durch eine deutsche Bundes- / gewalt, welche nach gleichen Grundsätzen zusammengesetzt ist, welche ein erbliches Oberhaupt an ihrer Spitze, ein verantwortliches Ministerium an der Seite und eine frei j gewählte Versammlung der Abgeordneten des gesammten deutschen Volkes zur Grundlage hat und einen unabhängigen Gerichtshof einsetzt, welcher über die Streitig- , ketten des öffentlichen deutschen Rechts entscheidet und j dessen Mitglieder unabsetzbar sind.
Diese Grundsätze sollen das Banner sein, unter welchem wir streiten, und das wir mit fester und unerschrockener Hand durch die brandenden Wogen der Gegenwart tragen, ungeirrt von den Anfeindungen Der- ! je'nigen, welche das Rad der Zeit gerne zurückdrehen ^möchten, auf der einen Seite, und Derjenigen, welche