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als sich während des Mittelalters der Staat auf den künstlich gegliederten Bau des Lehnwesens auf der einen und der geistlichen Herrschaft auf der andern Seite stützte, als man von dem Bürgerstand wenig und von freien Bauern gar nichts wußte. Als nun in Folge der Kreuzzüge die alte Ordnung einen Stoß erhielt, als der Grundbesitz anfing sich aus seinen Banden zu lösen, und die fahrende Habe eine Bedeutung erhielt, die man früher nicht'kannte, als der dritte Stand, die Bügerschaft der Städte und die freien (d. h. nicht mehr leibeigenen) Bauern, sich ihrer selbst bewußt wurden und in die Weltgeschichte eintraten, da war es grade das Kvnigthum, welches zuerst den Geist in sich aufnahm und dem dritten Stand half, die übermäßige Macht der beiden bevorzugten Stände, des Adels und der Geistlichen, zu brechen. So überwand das Königsthum die Gewalten, welche sich, auf ihre Sonder-Interessen gestützt, neben ihm und zum Theil über ihm in dem Staat geltend machten. Cs stellte die Einheit und Allgemeinheit des Staates dar, dadurch daß es alle Mach an sich zog. Allein hierin ging es wieder zu weit, et hätte die Macht, welche es den bevorzugten Ständer abnahm, nicht bei sich, behalten, sondern, auf den über-