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jeder solcher Jrrthümer und Fehler kann den Staat Viel, sehr Viel kosten.

Wir hätten also die drei Staatsformen der reinen Volksherrschaft, der reinen Kastenherrschaft und des reinen Königsthums nach allgemeinen Grundsätzen betrachtet und au einer jeden Eigenschaften gefunden, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob sie zur Herstellung des volksthüm- lichen Rechtsstaates geeignet sei. Wir müssen uns also nach etwas Neuem umsehen. Dies werden wir am Besten dadurch können, daß wir an der Hand der Geschichte und der Erfahrung unsere Vergangenheit durchwandern.

Betrachten wir Europa seit der Zeit der großen Völkerwanderung, wir-werden von da ab bis auf die Gegenwart als vorherrschende und beinahe einzige Staats­form das Königthum finden, wir werden, finden, daß diese Staatsform mit einer fast unglaublichen Elasticität und Geschmeidigkeit begabt ist, wodurch sie sich allen herrschenden Ideen und den verschiedensten Zeitrichtungen anzupassen weiß. Wir hatten Könige, als unsere Vor­fahren, als starke aber rohe Völkerstämme, auszogen, um die altersschwache Welt der Römer in Stücke zu schlagen und unter sich zu theilen.. Wir hatten Könige,