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Fmmittelst aber und bis zu AuStrag der Hauptsache seye dem Appellanti proviforie die fernere Einfuhr-Druck-und Färbung alter und jeden Dst-Indischen Waaren, ohne Reftri&ion die extra feine zu gestatten, und zu Vermeidung de6 von der Weberschaft besorgten UnterschleifS , es einsweilen bey derjenigen Vor- Eichung, welche in dem Refoluto Magiftratus de 3. Julii 1758. §. 260. enthalten, lediglich zu belasten, so nach aber Apellant der Zeit mit der Eröffnung, Zerschneidung und Stepsung seiner anlangenden Waaten, so wie mit Eintreibung der ihme andidirten Strafe zu verschonen.
Uebrigenö habe Magiftratus nicht nur die eingeschloßene ?atente8 ungesäumt zu alkgiren, sondern auch bey nicht zu vermuthender weiterer Renitenz und Empörung der Weber, gegen selbige mehrern Ernstes als zeithero vorzukehren sich feines obrigkeitlichen Amts mit allem Nachdruck und Scharfe zu gebrauchen, besonders nach denen Rädelsführern mit Fleiß zu forschen, und die in Patentibus communicirte Strafe ohne alle Nachsicht zur Execution zu bringen.
Wie nun Magiftratus diesem altem gehorsamst nachgekommen, und refpe&ive fernerhin die schuldige Folge zu leisten gedenke, darüber gewärtigen Jhco Kaiser!. Majestät ln termino duorum menfium besten allerunterthänigste Anzeige re.
II.
An die
Römisch Kaiserl. auch in Germanien und zu Jerusalem Königl.
Prasf. in Au- guftiff. Conf. Imp. aulico#
den 1 . Dec. 1768 .
Allerunterthänigste Supplication,
cum fuccinfta dedudione gravaminum adjuncto petito humillimo
ac legali.
pro
Clem mc * largienda revifione adtorum ad reformandum Conclufum de $. Aüg. 1768. una cum oblatione humillimaadjurandum & praeftandam cautionem fuffi- cientem pro fportulis, caufa vero inftrufta & praevia Relatione in caufa principali re- formatorie pronunciando prout pluribus retro praefertim in exhibito humillimo de praef. 26. Jan. 1768. hummillime petitum &c.
in Sachen
Friedrich Ludw. von Reineck weil. Sr. Königl. Majest. in Pohlen und Chur-
fürstl. Lurch!, zu Sachsen wirklichen geheimen Kriegs-Raths.
contra
den Magistrat der Reichsstadt Frankfurt am Mayn
Appon. Sign. O 2 ) £ o°- in duplo.
Appellationis pto. arrefti omn. bonor. &c. nunc in fpecie debitae indemnifationis & fatis- fadionis, modo revifionis.
Allerdurchlauchtigster re. re.
^^^ch finde mich äußerst bemüßiget Euer Römisch Kaiserl. Majest. gegen daö hier fub Sig. & allerunter- Sign* cf* ^ % thänigst angebogene gravirliche, ansonsten hochverehrliche Reichs -Hofraths Oonclukum allerfubmissest vorzustellen, und folgende gravamina allerdevotest zu deduciren, welcher Gestalten allerhöchst dieselben aus meinen erstern bey allerhöchst dero Reichs-Hoftath verhandelten Aden des mehrern allergnädigst entnehmen werden, daß zwar in dem Anfang meines Protestes mit einem löbl. Magistrat der Reichsstadt Frankfurt, hauptsächlich über den Grund oder Ungrund der magistratischen Praetenftonen wegen der Größe und der Art und Weise des anmaßlich geforderten icten Pfen. und der Rechtmäßigkeit des diesfalls angelegten Gene-
B 2 ral.