fugte SatistaSion,-Gesuche erträumet hat; aus denen folglich ihm weiter nichts als die Gewißheit unaöthiger und fruchtlos verwendeter Proceff-Kosten zu erwarten stehet. Auf der andern Seite hingegen haben wir unsers Orts ihm die grosten Vorthelle zugesichert, daß rm Fall einer solchen geringfügigen reounci.tw» ihm mit Beybehaltung, oder, nach ■ oben ausgefuhrter Beschaffenheit der Sache, eigentlich mit der ex uova gratia zugestatteten Wiedererwerbung des Bur» gerrechts cum relaxatione arrefti unverzüglich willfahret werden solle; wobey wir, zu einem deutlichen Zeugniße, daß unsere darunter hegende Absichten ledlgkch dahin gehen, damit eines theils denen zur Beschwerde des Höchstpreißlichen Kaiserl. Reichs - Hofraths und des hiesigen Publlei gereichenden unnöthigen Proceff- Weitlauftigkeiten abgeholfen wer» den, andern theils aber der von Reineck die volle Maß unserer obrigkeitlichen Milde und redlichen Vorsorge für sein und seiner Kinder zeitliche Wohlfahrt desto nachdrücklicher empfinden möge, nicht einmal einen, denen Rechten und der Billigkeit nach ihm allerdings obliegenden Ersatz, derer, durch seine ungegründete weitlauftige Rechtshändel, dem hiesigen ALrario bisher verursachten Kosten an ihn begehret haben.
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S)te ganze vernünftige Welt konnte bey solchen Umständen wohl nichts anders erwarten, als daß der voll Reineck, wofern er nicht sein eigenes Bestes und seine eigene Ruhe muthwillig versäumen wolle, einen so überschwenk» lich gütigen Antrag mit beyden Händen und mit danknehmender Anerkennung der ihm unverdienter Weife darunter wie» derfahrenden Nachsicht ergreifen werde. Allein statt dessen beliebte es ihm mcht einmal sich darauf zu erklären. Wir wurden daher» nach einer längerer als zwey Monat hindurch angedauerten Erwartung seiner Declaration veranlaßet,
Ihn per vecretum de 22. vecemb. anni prset. Besage adj. iub 11t. G. anzuweifen, daß er seine Erklärung binnen acht Lit °* Sagen unfehlbar beyzubringen, im Entstehungs-Fall aber, den ihm daraus erwachsenen Nachtheil sich selbsten beyzu»
«ließen habe.
2n Gefolg dieser Verordnung kam derselbe endlich unter dem s 4 didfci menfis & anni mit der fub lit. n bey* ^ geftigten Erklärung herfür, des Inhalts: daß er aufseine fammtliche occafione seines ehemals, falvo attamen femper jure fuo «ivico, vorgehabten Abzugs bey höchstpreißlichem Kaiserl. Reichs-Hofrath eingeführte Proceffe zu renunciren, das min» drste Bedenken nicht tragen werde, im Fall wir ihm pun<äo indemnifationis faepius hum m -' petitae solche Landesväterliche Vorschläge und Erbietungen, welche er als Vater, nach dem feinen lieben Kindern schuldigen Pflichten mit gutem Gewissen annehmen könnte, zu thun geruhen möchten. Wollten wir bev gegenwärtig sehr merklich veränderten Zeit-Umständen, darinnen uns der barmherzige Gott die liebe Friedens-Sonne wieder aufgehen laßen, und seine bishero unverkäuflich gewesene Weine wieder veadibler geworden, so mit auch die Häuser leichter an den Mann zu bringen stunden, zu seiner letztern in a$i« quondam contra den Land-Cammerrath von Damnitz pto. emti venditi umständlicher beschriebenen, ab UN serer Seiten gar leicht zu aäimpUrenden Vergleichs - Vorschlägen nunmehro die Hände bieten; würde dem Werk gar bald gerathen und damit zugleich der ärgerlichste Proceff zum sichtbaren Vortheil des werthen Publici, zum unsterblichen Ruhm des blagillrats, und zum grösten Seegen des ganzen Stadt» Wesens von der Wurzel ausgehoben und geschlichtet werden können; als welcher süßen und zuversichtlichen Hoffnung er noch dato lebte.
Man muß das unglückliche Schicksal gehabt haben, die der Babylonischen Verwirrung gleichende Reineckk- fchen Proceffe lesen zu müßen, wenn man sich die Möglichkeit einbilden soll, daß diejenige Vergleichs- Vorschläge, auf welche sich der von Reineck hieroben beziehet, nicht die Geburt eines mit Chimären angefällten Romanen -KopfeS, sondern ein wirklich in vollem Ernste dargetegtes Werk seyen. Gr mag die ersten oder letztern, welche er gethan hat, darunter meinen (obgleich, da er abermals von Weinen redet, die Bermuthung für die erstenist) so gehen sie auf solche Dinge, die man mit Beybehaltung der gesunden Vernunft gar nicht einmal des Anhovens würdigen kann. Es ist ihm eine Kleinigkeit daraufanzutragen, daß das hiesige seit langen Zeiten beschwerte, durch den letztern traurigen Krieg vollends erschöpfte, und mit fast unerträglichen Schulden belästigte ALrarium eine Summe, dafür man fast eine Grafschaft erhandle» konnte, aufnehmen, und ihm damit Häuser, Meubles, Weine, Güter, die Ausstattung feiner Tochter, alte Pro- ceflfe und unzählige andere Thorheiten abkaufen solle. Da es moralisch unmöglich ist, solche pünktlich zu extrablren, gleichwohl aber die Guriolitat auch an monttrOü, ergötzet wird, so sind beyde Vorträge integraliter fub lit. I & K hier an- Lit. I & K- gefüget. Indessen erhellet von selbsten, daß so wie überhaupt das ganze Reineckische indsmnifations-Gesuch, da man lediglich nach Vorschrift der Rechte und derer in der Folge eingelangten Allerhöchsten Kaiserl. Verordnungen gegen denselben verfahren, in einem bloßen Hirn - Gespinst bestehet; also auch insbesondere auf die widersinnige Vergleichs- Vorschläge nicht der mindeste Augenmerk genommen werden konnte, sondern vielmehr anjetzo zu ersehen war, daß eS dem von Reineck entweder am Willen oder an den Einsichten fehle, unsere ihm angebotene Milde zu erkennen, und zu seiner eigenen Beruhigung sich zu Nutzen zu machen. Wir konnten dahero nicht anders als per vecretum de 5 ta Febr. anni curr. Besage Adj. fub lit. L dessen Gesuch abschlagen; wobey wir ihm jedoch annoch eine achttägige Frist gestatte» Lit. L ten, um sich binnen derselben erklären zu können, ob er auf fa amtliche ocealione seines vorgehabten Abzugs beyhöchst- preißlichen Kaiserl. Reichs-Hofrath eingeftihrte Proceffe pure und ohne alle Bedingniß zu renuuciren entfchloßen seye, mtt dem Anhang, daß es ansonsten bey der schon längst ergangenen und durch die darauf erfolgte denegation der Ap* pellationg * Proceffuum rechts kräftig gewordenen Verlust - Erklärung seines hiesigen Bürgerrechts, mithin auch der damit verknüpften Decimation, lediglich sein Verbleiben haben , und diesem gemäß der von Euer Kaiserl. Maj. allergnädigst erforderte Bericht ungesäumt allerunterthänigst abgestattet werden solle.
Allein auch diese ihm zu weiterer Ueberlegung gegonnete Frist fruchtete nichts; sondern statt gehofter vernünftiger Ergreiffung der dargebotenen vortheilhaften Auskunft^ erfolgte vielmehr unter dem izten Feb a. c. die m Adj. fub lit. M ersichtliche, theils mit leerem Wortgepränge, theils mit irrigen Voraussetzungen angefüllte provocatio Llt *
ad litis pendentiam fupremam.
Gleichwie nun Euer Kaiserl. Maj. aus diesem der Sache wahren Verlauf zuvorderst allerhuldreichefi zu ersehen allergerechtest geruhen werden, daß der seit Einlangung allerhöchst dero allergnädigsten kleferipts vom zi Julii an. prxt. abgelauffene Zeit - Raum von uns lediglich zu Versuchung einer höchstbilligen Erledigung der ganzen Sache verwendet , durch den von Reineck aber mit einer muthwilligen Verzögerung und eigensinigen Entfernung von unserer ihm an- gebotenen Milde abfordiret worden.
Also werden auch allerböchst dieselben in der Hauptsache allergnadigst wahrnehmen, daß wir von denen Ver- solgungen, welche uns der von Reineck zur Ungebühr andichtet, weit entfernet geblieben, vielmehr selbst mit Beyse- tung der Rechtskräftigen Verwirkung seines Burgerechts ihm tx nova gratia solches gegen die geringfügige bloß zur Ersparung weiterer Kosten anverlangte rennnciation seiner annoch gegen uns fürwaltender ohnedem nicht funditten Procef- fen, beyzubehalten, und den aus seinem Vermögen haftenden Arreft aufzuheben bereitwillig erfinden lassen; mithin demselben zu eigenen Beschwerden nicht die mindeste Ursache gegeben haben.
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