II

Kauf-Verbindungen ein Gnuge zu thun hat; da er besagten Herrn Land - Lammerrath, welcher sich gegen­wärtig persönlich hier befindet, und auf die ihm schuldige Bezahlung auf das heftigste täglich in ihn dringet, bey allen in a&is fuis & impreflis vorwaltenden Umstanden, so wenig vor Erhaltung einer baaren Lurnma von 128000. Nchtlr. in Louis dor a 5. Rchtl. zahlen, als diese erkaufte Sächsische Güter vor gänzlicher Zah­lung seiner übrigen Schulden, und vor dem wirklichen Verkauf seiner andern, nicht in diesem Vergleichs-Vor­schlag enthaltenen, per Arreftum owrüum bonorum ebenfalls unverkäuflich gewordenen , und Bau-Hepara- tur, Brand - Schaden, Kriegs - Durchmärschen und Einguart erungen unterworfenen, wie auch eine beständige sorgfältige und persönliche Dbsicht^ erfordernder Vermögens - Stücken, ruhiglich beziehen kann ; Ja selbst bey de­nen ihm überall gesperrten Einkünften und daher zugewachsenen unermeßlichen Schaden, ohne eine, bloß durch eine in gegenwärtigen betrübten Zeiten schlechterdings unmöglich gewordene Versilberung, zu erhaltende Verwan- delung seiner todten und entweder gar nichts, oder nur sehr wenig einbringender Güter-Stücken, in lebendi­ges und sich verzinsendes Vermögen mit den Seinigen nicht einmal hier in Frankfurt in Zukunft fubfiftiren könnte, kein anderes Mittel als die Losschlagung einiger seiner beträchtlichsten Güter-Stücke gegen Erhaltung derselben vormahligen wahren Werths übrig bleibet.

So würde es den strafbaresten und unverantwortlichsten Mangel der E. Wohlgeb. Hochedelgeb. und Hochedl. als den allgemeinen und zärtlichsten Vätern des gemeinen Stadt - Wesens höchstschuldigen kindli­chen Vertrauens - vollen Gesinnungen, anzeigen, wann ich nicht der gesichersten zuversichtlichsten Hoffnung leb­te, Hochdiefelbe werden die hier vorgelegte Vergleichs-Vorschläge sich gehorsamst vortragen zu laffen, und dieselbe einer ernsthaften Untersuchung und mild-obrigkeitlicher väterlicher Beurtheilung zu würdigen, gnädig geruhen. Defuper &c. Mit schuldigster Hochachtung verharrende,

Euer Wohlgebohrnen rc.

treugehorfamster

August Lhristmn Ludw. Lonrad v. Retneck.

II.

An die

Römisch Kaiserl. auch in Germanien und zu Jerusalem Königl.

Ult Ht/

des Magistrats zu Frankfurt amMayn

Allerunterthanigst er Bericht

a d

Clern m " m refcriptura de 31. Julii a. p. und Bitte, dm fllglosm Imploranten mit seinem ungegründeten Gesuch ab-und zu Erledigung seiner Schatzungs-und Bürgerrechts-Angelegenheiten an denselben lediglich

zurück zu weisen.

in Sachen

V. Reineck contr. v.Damnitz, modo kn Magiftrat der Stadt Frankfurt.

Appellatiouis nunc^pundo

Appon. lit. A. usque M. incL arrefii omnium bonorum.

Allerdurchlauchtigster rc. rc.

A ($ ^ uer Kaiserl. Majest. haben in dem unter dem z 1 ten Julii vorigen Jahres allerhuldreichest erlaße- ^ ^ nen und am 20ten 8 ept. ^u.dem rnni bey uns eingelangtendermalen tudlit. A körperlich hier angeführten aller-

höchsten Relcrlpt, aufdas von dem Königl.Pohlischen geheimen Kriegs-Rath Friedrich Ludwig von Reilleck nach denen seines Abzugs von hier wegen sich geänderten Umständen in pto. relaxationi-, atrefti eingewendete allerun» H terthänigste Gesuch, uns zuvorderst, und vor Crtheilung einiger allerhöchst dero Kaiserl. Verordnungen. dar- über zu vernehmen, vor nothig erachtet, so mithin uns allergnädigst anzubefehlen geruhet, in Zeit zweyer Monaten mit Ueberaehung jedoch aller hieher nicht gehörigen von dem iwpetraüten zur Ungebühr mit eingemischtea Nebendinge, pur

C 2 allem

Litt A.