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Diesemnach muß mtc und der ganzen vernünftigen Welt ebenfalls unverständlich bleiben, waS der gegencheilige Berichtsteller mit seiner groß beschriehenen Rechtskraft dieser beyden erwehnten Deere- ten haben wolle, da solche eines TheilS aus augenscheinlichen NuUitatten beruhen ; andern The.ls aber schon von mir buchstäblich erfüllet worden, und überhaupt auö solchen Advocatensprüngen und Neben­wendungen , zumalen ab Seiten eine- Richters, gewiß kein allzulauterer Beweis für die Gerechtigkeit der magistratischen Sache gefolgert werden kann, wie ohnehin in meinen Attis fatis luperque & ad Naufeam dargethan worden.

Vid. NB. NB. Apell.mea 2 da - de pr*f. 28. lun. 1756. §. XXXII.

Was hiernächst den andern Punct dieses Berichts anbelanget, so bleibet mir ganz ohnauflös- lich, woher der Berichtstellerso cordat seyn mögen, einem höchstpreißlichen kaiserl. ReichShosrath vor­zuspiegeln, als ob mir ein hochlöbl. Magistrat die größte landesväterliche Gnade erzeigen wollen, wann er mir mein Bürgerrecht, welches er doch nicht dem geringsten Burger ohne sehr wichtige, erhebliche, und erwiesene Ursachen aufsagen, und solches niemals als ein Objett seiner Gnade und sreyen Witlkühr behandeln kann, wieder ex nova gratia unter den bedüngten, ganz unbestimmten Entsagungen auf meine, gegen ihm nothgedrungendst bey diesem höchsten Reichsgericht angehängte Proceffe zu accordiren, und also dasjenige zu geben, was ich bereits schon hatte, und was er mir auf eine despotische Weise gar gerne olme die geringste Ursache entziehen wollen , willens gewesen, aber mit diesen widerrechtlichen Principiis unter der glorwürdigsten Regierung Eurer Römisch Kaiserl. Majest. als unserm allergerechtesten Richter gewiß nicht durch langen wird.

Ein Gedanken, der sonst wohl keinem Menschen, als dem magistratischen Berichtsteller anwandeln kön­nen; und vielleicht hat auch wohl ein hochlöblicher Magistrat selbsten die Absicht geheget, mich durch solches Anerbrethen zu einer Zeit, wo ich freylich eines TheilS durch den unverantwortlichen Umtrieb des Pro- celleS, und andern TheilS durch den unbeschreiblichen Mark und Bein verzehrenden Verdruß, und im* erschlichen Schaden menschlichem Ansehen nach fast mürbe und kraftlos werden sollen , zumalen bey der mir durch die widersinnige magistratische Hemmungen

lest. Impr. meo brevifiimo de 1764, ibique §, V. VI. VII. so schwer gefallenen Geldausnahme zu dem 1)3^^^^ Absindungs Quanto zu überraschen und zu forci- ren, um denselben durch eine geschwinde Renuneirung in Urem aus seinem bösen Spiel herauözuschen.

Ob daher nicht vielmehr -aus diesem Vorgang eine weit sicherere und natürliche Folge auf die in allen Stücken injustificable und übel gegründete magistratische Sache gezogen werden könne, solches lastet man der Allerhöchst-weisesten Dijucüoatur Ew. Römisch Kaiserl. Majestät in allertiefester De­votion lediglich anheim gestellet seyn, und muß dabey nur noch allerunterthanigst bemerken, daß der Berichtsteller ein sehr kurzes Gedächtniß haben muß, wenn er sich nicht mehr an den Fnnhalt des Kai­serl. Allerhöchsten Refcripts de 11. Ottob. 1746 erinnern können , und beständig von landeSväterli- chen Gnaden, von Reichsständischen Regiment-Säßen, und von Unterthanen in einem sehr erhabe­nen Ton sprechen will, da ihn doch obiges AllergnadigsteS Refcript gar deutlich lehren können, daß ein Hochlöblicher Magistrat nichts anders als einen bloßen Administratoren» legum & Reipublic# vor­stelle , und derselbe keineswegs befugt sey sich andern Reichs-Standen gleich zu achten, und noch we­niger feine ihm anvertraute Burger, als Unterthanen zu betrachten und zu behandeln.

Eben so sehr mäßen auch die von mir geschehene, hin und wieder in Atti8 erscheinende und in6- gesammt zu der Zeit, wo ich annoch die feste Hoffnung in Sachsen zu gelangen schöpfen konnte, wo also noch re§ iutegra war , sehr thunliche Vergleichs-Vorschläge zu meiner augenscheinlichen Rechtfertigung ge­reichen , und einem unpartheyischen Auge klar ausdecken, daß ich es nach meinen redlichen Kräften in keinem Stück verfehlen lasten, um einen möglichen Weeg zu ersinnen, der mich aus der Verwicklung mit meiner Hochvenerirlichen Obrigkeit in die Gefilde des Friedens und der Ruhe zurücksähren könnte.

Fch hätte damals alles in der Welt gethan, um nur überall als ein ehrlicher Mann er­scheinen, imb so wohl meine Verbindungen gegen des Höchstseligsten Königs in Pohlen Majestät und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen, als auch den unter Höchst deroftlben Vorwissen und allergnädigsten Con- fens mit dem fiel. Land-Cammerrath von Damni? 5 ub poena conventionali 10000. Thlr. auf den Reüungefatt getroffenen Contratt gehörig erfüllen zu könne»! , und anbey auch mit meiner hohen Obrig­keit nach -Möglichkeit im Frieden per viam amicabiii8 oompntuioui8 zu endigen.

In welch süßer Zuversicht ich einem Hochlöblichen Magistrat die in Attis ersichtliche Offerten wegen Uebernehmung meines Vermögens, entweder pro patte, mit der Wahl unter Wein, Häuser, und Güter; oder pro toto, gegen eme gewisse und äusserst billige Summe von baarem Gelde gethan, und daß diese Offerten nicht lächerlich gewesen, erhellet eines TheilS daraus, daß ein Hochloblicher Magistrat die liegende Gründe, und insonderheit meine damals noch besessene Wetterauische Rittergüter zu Ober- Eschbach , als wo derselbe einen Zehenden zu erheben hat, und solchen jährl. wegen Mangel deS Pla­tzes zum Aufbewahren mit starkem Verlust vor der Zeit veräussern »nuß , desgleichen auch die Weine, deren er ohnehin jährlich eine beträchtliche Quantität zu eigenem Gebrauch und Prelenten hin und wie-