bet erkaufet, sehr gut benutzen können; andern Theils aber, daß das Stadt s-Lrarium dabey viel Tau- send gewinnen können, wie der Erfolg klar gezeiget, da ich nachher einen Theil meines Wein-Vor­raths , ob ich gleich gerne gestehe, daß dieser der beträchtlichste Theil gewesen seye, nicht ohne großen Verlust , aber nothgedrungen in Anno 1763 für 70000 fl. wie die 2. vorgangige öffentliche Vergan- thungen zu Herxheim und Frankfurt in Anno 1755. und 1757. auch geschehen müssen , käuflich ver- laflen ; sondern meine Wetterauische Rittergüter, welche ich IVlagillratui für 54000. fl. in alten Franz. Louis d or ä 8 fl. überlassen wollen , für die Summe von 62000 fl. in Carolinen zu io fl. und 8v Carolins Schlüße! - Geld Anno 1767. verkauft habe.

Diese Vergleichs-Vorschläge sind in den Aden nach und nach unter veränderten Gestalten wie­derholet worden, und müssen insonderheit die letztere de ro. Martii 1759. in Adis quondam contra von Darnmz

Impr. mei de 1759. pag. 40. feq.

4 ^ ICC f u b fign. 4. allersubmissest angebogene, von meiner größten Billigkeit einen klaren Beweis ob­legen , welches auch diejenigen sind, woraus mich in meiner Erklärung ad IVlagillratum de 25"» Oec. 1762. unter den Beilagen des magistratischen Berichts fub Lit. H. bezogen, wie die Worte: Ufytttt Vergleichs - Vorschläge offenbar andeuten, mithin dadurch nicht die ersten (wo ganz veränderte Umstände waren) weiche der Berichtsteller, nach seinem Vorsatz alles zu verkehren, unter den Beilagen des Be­richts Lit. I. K. beygeleget, verstanden werden können, der vielen andern, so nicht Adenmaßig ge­worden , und vielleicht dem Herrn Reichöhosrath von Mofer als ganz neuerlich noch im Gedächtniß ruhen därfen, aber jetzo zu adirnpliren unmöglich sind, zu geschweigen.

Nachdem ich also alles erfüllete , was von mir erfordert wurde; und ,.) eine Caution von 10000. Rthl. und so gar in eventnm litis von 50000. Rchl. angebochen. s.) Mein sammtliches inn - und ausländisches Vermögen nach Aufgabe des fub » & obreptitie erschli­chenen Kaiser!. Reichshofraths Coneluü de zten dlov. 1756 manifeÜiret und invemarifiret. z.) Mich auch zur Oeponirnng des roten Pfl. von den jedesmal zu veräußernden oder hinweg zu führenden Stücken , besage nur vorerregten Conclufi, angebothen und so gar

4. ) den Magiftrat wegen den unsichern Adivis quoad decimam partein in Oommunion aufnehmen wollen.

Teft. N°. LXXX. a Adjund. Impr. mei de 1757.

5. ) darauf thunliche und für das Stadt - ^Rrarium höchst vortheilhafte Vergleichs-Dorschlage gethan, welche aber jetzo, ftatu meo & bonis mirum in modum mutatis ab illo tempore, schlechter­dings unthunlich sind.

Dennoch aber durch den beständigen ganz und gar unverantwortlicher Weise continuirten Arrellum omnium bonorum propter decimam adhuc indecifam um mein höchst beglücktes Sächsisches Etablifle»' ment mit einem in Adis liquidirten Schaden und Verlust über 300000 fl. gesprenget werden müssen, so blei­bet freylich nach diesen sehr veränderten Umständen nichts anders übrig als Ew. Römisch Kaiser!. Ma­jestät allergerechteste Entscheidung meinerde prsef. »6. Jan. 1768 in Separato eingeklagten ' gerechte­sten Indemnifations - und Latisfadions-Forderungen; und ob diese in einem bloßen Traum und einer blinden Chimere bestehen, solches kann ich in allertiefster Ehrfurcht dieser Ew. Römischen Kaiftrl. Majestät allergerechtesten Erkänntniß in vollkommenster Zuversicht anheim gestellet seyn lassen.

Gelanget demnach an Ew. Römische Kaiser!. Majestät mein allerunterthänigstes Bitten , Aller­höchst dieselben allermildest geruhen möchten, nunmehro deme vorgangig wider den Magistrat der Reichs­stadt Frankfurt durch ein allergnädigsteS geschärfteres Refcriptum poeuale de relaxando Arreftum om­nium bonorum & inde fluentem Cautionem ad 16325 fl. pro vinis praeflitam cum omni Damno & expenfis eamque relaxationem publicando S. C. allergerechtest zu erkennen; nach Verkündigung dessen derselbe, den null und nichtig aus mein gesammtes Vermögen angelegten und bisher rechtswi­drig continuirten Arreft nebst der für meine Weine gestellten Caution auf 16325. fl. ohnverzüglich wieder aufzuheben, und solchen Vorgang mit Begebung aller fugloßen Praetenfionen an gedachtes mein Vermögen in öffentlichen Zeitungen und Blättern zur nöthigen Nachricht des Publici kund zu machen, wie auch allen verursachten und verursachenden Schaden in Adis gebellener Massen wieder zu ersetzen, schul­dig und verbunden seyn solle.

deluper &c.

Eurer Römisch. Kaiser!. Majestät

, averunterthänigst treu gehorsamster

Fridm'ch Ludwig von Reineck. als

in Auls pr^fens.

Beyla-