wörterbuche gelegt, das es möglich machen kann, sich auch über die kleinsten Dinge von einem Ende Deutsch­lands zum andern zu verständigen. Denn wie ist es bis jetzt gar dem gebildetsten Ausländer, *mt Besitz der besten Wörterbücher, möglich, insbesondere ein schönwissenschastliches norddeutsches Buch ohne Hülfe eines Norddeutschen, und ein süd- oder oberdeutsches, ohne die eines Landsmannes aus der Heimath des Verfassers, gewissenhaft zu übersetzen, da wohl z. B. selbst wenige Norddeutsche jedes Wort in Spindler's und Storch's Romanen verstehen? (Die nähere Ausführung dieses Gegenstandes ist in der das erste Heft der nachher erwähnten Zeitschrift bildenden Abhandlungen des Unterzeichneten über Sprache und Unterricht zu lesen.)

Der Verein ist am 11. November 1837 in Frankfurt am Main unter Vorsitz des Unterzeichneten Stifters zum erstenmal zusammengetreten.

Die Aufnahme eines Mitgliedes, so wie der Austritt aus dem Vereine, mit welchem alle gegenseitige Verbindlichkeit aufhört, muß dem Director in bestimmter Form angezeigt werden. Jedes Mitglied hat das Recht, neue Mitglieder vorzuschlagen, die auf irgend eine Weise zum Gedeihen des Vereines beitragen wollen und können.

Tüchtige Männer, welche verhindert sind, auf längere, oder kürzere Zeit an den Arbeiten des Vereines thätigen Antheil zu nehmen, und doch ihm anzugehören wünschen, können unter näher zu bestimmenden Bedingungen als Ehrenmitglieder vorgeschlagen werden.

Gleich bei seinem Eintritte wählt sich jedes arbeitende Mitglied für seine Thätigkeit eines, oder auch mehrere bestimmt bezeichnete Fächer und gibt zugleich das Maaß der Arbeiten an, durch deren Lieferung binnen halbjährlicher, pünktlich eingehaltener Fristen es sich um sein Fach verdient machen wird.

Die Einsendungen an den Director geschehen, dringende Fälle ausgenommen, durch Buchhändler­gelegenheit, die Correspondenz findet auf Kosten der einzelnen Mitglieder Statt, die deshalb ihre Briefe frankiren.

Die Bestimmung über unvermeidliche sonstige kleine Ausgaben, wie Fertigung des Siegels, der Diplome, der ausländischen Correspondenzen u. d. g. wird für den Augenblick noch ausgesetzt und soll durch die Ge- sammtheit des Vereines entschieden werden.

Die Arbeiten, welche einzelne Mitglieder für ihre Rechnung unternehmen, werden, wenn sie es wün­schen, durch Rath und Belehrung von Seiten des Vereins unterstützt, dem sie vor ihrer Herausgabe zur Beurtheilung können vorgelegt werden. Bei Gesammtarbeiten in den verschiedenen Fächern, z. B. bei Wör­terbüchern, erklärt sich jeder Mitarbeiter über die Art und das Maaß seiner Theilnahme.

Vor dem Abschlüsse eines Vertrages mit einer Verlagshandlung werden dann sämmtliche Theilnehmer zur Vereinbarung über Leistungen und Honorar unter Vermittlung der Direction aufgefordert, welche auch Anträge an Verleger für die Mitglieder, oder Anerbietungen jener an den Verein übernimmt.

Eben so können einzelnen Mitgliedern, die es wünschen, von Seiten der Direction Arbeiten in ihrem Fache aufgetragen, so wie Preise auf Beantwortung wissenschaftlicher Fragen ausgesetzt werden.

Unumgänglich nöthig erscheint noch das möglichst vollständige Zusammentreten der Mitglieder zu einer jährlichen Generalversammlung, welche, über innere und äußere Angelegenheiten des Vereines berich­tend und berathend, gesetzgebende Gewalt hat und ihre Aufmerksamkeit namentlich auf die Verbesserung dieser Statuten richten wird, die bis zur nächsten Generalversammlung gültig sein sollen.

Abwesende Mitglieder können ihre Vorschläge u. d. g. entweder unmittelbar an die Generalversamm­lung richten, oder beiwohnenden Mitgliedern übertragen. Der Ort dieser Versammlung wird dann jedesmal den Mitgliedern vorgeschlagen. Außerdem werden öftere kleinere Versammlungen an verschiedenen Orten sehr förderlich und wünschenswerth sein.

Um dem Publikum einen fortwährenden Maaßstab zur Beurtheilung der Thätigkeit des Vereines zu liefern und diesen gleich bei seinem Beginne gemeinnützlich zu machen, ist vorläufig beschlossen, jene Arbeiten