betragen wird und verpflichtet sich, diese Summe der Stiftung in der nachstehend vereinbarten Weise vorzuschießen.
8 3
Aus die im vorstehenden Paragraphen garantierte
Summe von. dH 6,230,000,—
kommen die nach 8 5 der Stadt zustehenden Kaufpreisforderungen von Ä 1,530,000.— und A 50,000.—,
zusammen.„ 1,580,000.—
in Anrechnung.
Der Mehrbetrag von . . . dH 4,650,000.—
ist in folgenden Raten an die Stiftung abzuführen: 1. binnen vier Wochen nach Perfektion
des Vertrags ....
dH 100,000.—
2. am 10. Mai 1904 ....
„ 750,000—
3. anl 10. November 1904 .
„ 600,000—
4. am 10. Mai 1905 ....
„ 300,000.—
5. am 10. November 1905 .
„ 150,000—
6. bei Uebergabe der Abschnitte 2
und 3 (8 7) .
„ 400,000—
7. bei Uebergabe des Abschnitts 4 >
„ 350,000—
8. bei Uebergabe des Abschnitts 6 .
„ 1,000,000—
9. am 15. Mai 1907 ....
„ 1,000,000.—
zusammen M 4,650,000.—
§ 4.
Ter Stadtgemeinde steht ein Anrecht auf Verzinsung der vereinbarten Vorlagen nicht zu. Dagegen überläßt die Stiftung der Stadt als Vergütung für die Vorauszahlung des Erlöses vor Verwertung des Stiftungsgrundstücks und für die Mühewaltung zum Zwecke des Verkaufs des Grundstücks den etwaigen Mehrerlös desselben über die garantierte Summe.
8 5.
Ilm die Errichtung der seitens der Stiftung, der Sencken- bergischen Ratursorschenden Gesellschaft und des Physikalischen Vereins geplanten Neubauten zu ermöglichen, verpflichtet sich die Stadtgemeinde, der Stiftung folgende Grundstücke zu übereignen:
1. den an der Viktoria-Allee, zwischen Jordanstraße und Kettenhofweg, belegenen, in dem beigefüglen Situationsplan abgegrenzten Bauplatz im Jlächengehalt von 17,000 qm, welchen die Stiftung zum Preis von A 1,530,000.—, in Worten: Eine Million fünfhundert und dreißigtaufend Mark, erwirbt.
Die Uebergabe hat binnen drei Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags zu erfolgen.
Ter Kaufpreis wird durch Anrechnung auf die von der Stadtgenwinde vorzulegende Garantiesumme berichtigt (vergl. §8 2 und 3).
Dieses Gelände darf nur zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden.
Die Zustimmung des Magistrats ist erforderlich, wenn das Gelände ganz oder zum Teil veräußert oder anderen als den in 8 9 Abs. 2 genannten Instituten in dauernde Benutzung gegeben werden soll.
Dieses Recht des Magistrats ist auch jedem Rechtsnachfolger gegenüber vertragsmäßig festzustellen.
2. einen für die Unterbringung des Botanischen Instituts geeigneten, in der Nähe des Palmengartens belegenen Bauplatz, dessen nähere Bezeichnung Vorbehalten bleibt. Die Stadt verpflichtet sich, der Stiftung einen solchen Bauplatz in dem nach den Selbstkosten der Stadt zu bemessenden Werte von Ä 50,000.— zu verschaffen, welcher Betrag durch Anrechnung auf die Garantiesumme (8§ 2 und 3) zu berichtigen ist.
Die Uebereignung des Platzes hat baldtunlichst, spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach Unterzeichnung des Vertrages zu erfolgen;
3. den für das Bürgerhospital bestimmten, an der Nibe- lungen-Allee belegenen, in dem beigefügten Situationsplan abgegrenzten Bauplatz im Flächengehalt von 120 ar, welcher der Stiftung binnen drei Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages zu übergeben ist.
Als Gegenleistung für die Abtretung dieses Bauplatzes hat die Stiftung der Stadtgemeinde während 43 Jahren eine jährliche Rente von A 5580.—, in Worten: fünftausend fünfhundert und achtzig Mark, zu entrichten und zwar erstmals am 1. April 1906, letztmals am 1. April 1948.
8 6 .
Die in 8 5 bezeichneten drei Bauplätze werden der Stiftung frei von allen statutarischen Lasten, wie Straßenfrei- legungs- und Herstellungskosten, Trottoir- und Kanalbeitrag, übereignet, Stempel- und Ueberschreibungskosten werden von den Kontrahenten je zur Hälfte getragen. Währ- schaftsgeld wird nicht erhoben.
Das Stiftungsgrundstück wird in den aus dem beigehefteten Sckuationsplan ersichtlichen Abschnitten zu folgenden Terminen der Stadt überwiesen:
1. der Abschnitt 1 (an der Senckenbergstraßes im Flächengehalt von 31 ar 60 qm binnen vier Wochen nach endgültiger Genehmigung des Vertrags,
2. der Abschnitt 2 sneues Bürgerhospital nebst angrenzendem Gelände) im Flächengehalt von 54 ar 40 qm unmittelbar nach Eröffnung des Betriebes im neuen Bürgerhospital, spätestens am 15. Februar 1907,
3. der Abschnitt 3 (altes Bürgerhospital nebst angrenzendem Gelände), im Jlächengehalt von 30 ar zu dem gleichen Termin,
4. der Abschnitt 4 (Anatomie nebst angrenzendem Gelände) im Jlächengehalt von 21 ar 40 qm unmittelbar nach Eröffnung des Betriebes in der neuen Anatomie (8 10),
5. der Abschnitt 5 (Gebäude des Physikalischen Vereins nebst angrenzendem Gelände) im Jlächengehalt von 19 ar 60 qm unmittelbar nach Eröffnung des Betriebes in: Neubau des Physikalischen Vereins, spätestens am 15. Februar 1807,
6. der Abschnitt 6 (Museum und Bibliothek) im Flächengehalt von 25 ar 60 qm, nach Eröffnung des Betriebes in dem Neubau der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft, spätestens am 15. Februar 1907.
8 8 .
Die Stiftung ist berechtigt, das Grabmal des Stifters