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Zwischen der Stadtgemeinde Irankfurt a. M., vertreten durch ihren

Magistrat, einerseits,

und

der Dr. Senckenbergischen Stiftung ?u Irankfurt a. M vertreten durch ihre Administration, andererseits,

wird folgender Vertrag geschloffen.

8 i.

Die Dr. Senckenbergische Stiftung ist Eigentümerin der nachstehend alsStiftungsgrundstück" bezeichneten, im Grundbuche von Frankfurt a. M., Band 62 Blatt 3074 eingetragenen Liegenschaft

1. Kartenblatt 40, Parzelle Nr. 47, Bleichstraße 59, Große Eschenheimerstraße 76, Stiftstraße 32, hält 93 ar 98 qm;

2. Kartenblatt 40, Parzelle Nr. 46, Stiftstraße 30, hält 88 ar 62 qm,

auf welcher Liegenschaft die der Stiftung gehörigen Gebäude des Bürgerhospitals und Medizinischen Instituts, sowie ferner auf Grund bestehender Verträge die Gebäude der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft und des Physikalischen Vereins errichtet sind.

Beide Vereine haben umfangreiche Neubauten geplant, welche auf dem Stiftungsgrundstück nicht ohne Beeinträch­tigung des Bürgerhospitals ausführbar wären.

Um die Verwirklichung aller bestehenden Bauprojekte zu ermöglichen, hat sich die Administration der Dr. Sencken­bergischen Stiftung im Einvernehmen mit der Sencken­bergischen Naturforschenden Gesellschaft und dem Physika­lischen Verein entschlossen, das Stiftungsgrundstück zu ver­äußern und an anderer Stelle zur Errichtung der Neu­bauten Gelände zu erwerben, nachdem sich die Stadtge­meinde Frankfurt a. M. bereit gefunden hat, die Ausfüh­

rung dieses Unternehmens durch Zuweisung geeigneten Bau- gekändes und auf sonstige Weise zu fördern.

8 2 .

Die Stadtgemeinde übernimmt es, im Aufträge und für Rechnung der Senckenbergischen Stiftung die Verwertung des Stiftungsgrundstückes samt Gebäulichkeiten zu bewirken und wird seitens der Stiftung unwiderruflich ermächtigt, dieselbe nach eigenem Ermessen zu bewerkstelligen, insbe­sondere die Einteilung des Stiftungsgrundstückes in Bau­parzellen vorzunehmen, die Veräußerungsbedingungen fest­zustellen und den Erlös zu vereinnahmen. Dagegen ver­pflichtet sich die Stiftung, alle in ihrem Namen abge­schlossenen Verträge zu vollziehen, die Auflassung zu erklären, alle zur Erfüllung und zum Vollzug der Verträge erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und die Kauf­preise und die Aktiv-Hypotheken an die Stadtgemeinde abzutreten.

Die Verwertung des Stiftungsgeländes hat durch den gemischten Liegenschafts-Ausschuß zu erfolgen. Von den abgeschlossenen Verkäufen ist der Stadtverordneten-Ver- sammlung alljährlich Mitteilung zu machen.

Dagegen leistet die Stadtgemeinde der Stiftung dafür Gewähr, daß der nach Abzug sämtlicher Unkosten, wie Stempel, Währschastsgeld und Ueberschreibungskosten ver­bleibende Reinerlös insgesamt A 6,230,000., in Wor­ten: sechs Millionen zweihundert und dreißigtausend Mork,