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Zwischen der Stadtgemeinde Irankfurt a. M., vertreten durch ihren
Magistrat, einerseits,
und
der Dr. Senckenbergischen Stiftung ?u Irankfurt a. M„ vertreten durch ihre Administration, andererseits,
wird folgender Vertrag geschloffen.
8 i.
Die Dr. Senckenbergische Stiftung ist Eigentümerin der nachstehend als „Stiftungsgrundstück" bezeichneten, im Grundbuche von Frankfurt a. M., Band 62 Blatt 3074 eingetragenen Liegenschaft
1. Kartenblatt 40, Parzelle Nr. 47, Bleichstraße 59, Große Eschenheimerstraße 76, Stiftstraße 32, hält 93 ar 98 qm;
2. Kartenblatt 40, Parzelle Nr. 46, Stiftstraße 30, hält 88 ar 62 qm,
auf welcher Liegenschaft die der Stiftung gehörigen Gebäude des Bürgerhospitals und Medizinischen Instituts, sowie ferner auf Grund bestehender Verträge die Gebäude der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft und des Physikalischen Vereins errichtet sind.
Beide Vereine haben umfangreiche Neubauten geplant, welche auf dem Stiftungsgrundstück nicht ohne Beeinträchtigung des Bürgerhospitals ausführbar wären.
Um die Verwirklichung aller bestehenden Bauprojekte zu ermöglichen, hat sich die Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung im Einvernehmen mit der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft und dem Physikalischen Verein entschlossen, das Stiftungsgrundstück zu veräußern und an anderer Stelle zur Errichtung der Neubauten Gelände zu erwerben, nachdem sich die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. bereit gefunden hat, die Ausfüh
rung dieses Unternehmens durch Zuweisung geeigneten Bau- gekändes und auf sonstige Weise zu fördern.
8 2 .
Die Stadtgemeinde übernimmt es, im Aufträge und für Rechnung der Senckenbergischen Stiftung die Verwertung des Stiftungsgrundstückes samt Gebäulichkeiten zu bewirken und wird seitens der Stiftung unwiderruflich ermächtigt, dieselbe nach eigenem Ermessen zu bewerkstelligen, insbesondere die Einteilung des Stiftungsgrundstückes in Bauparzellen vorzunehmen, die Veräußerungsbedingungen festzustellen und den Erlös zu vereinnahmen. Dagegen verpflichtet sich die Stiftung, alle in ihrem Namen abgeschlossenen Verträge zu vollziehen, die Auflassung zu erklären, alle zur Erfüllung und zum Vollzug der Verträge erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und die Kaufpreise und die Aktiv-Hypotheken an die Stadtgemeinde abzutreten.
Die Verwertung des Stiftungsgeländes hat durch den gemischten Liegenschafts-Ausschuß zu erfolgen. Von den abgeschlossenen Verkäufen ist der Stadtverordneten-Ver- sammlung alljährlich Mitteilung zu machen.
Dagegen leistet die Stadtgemeinde der Stiftung dafür Gewähr, daß der nach Abzug sämtlicher Unkosten, wie Stempel, Währschastsgeld und Ueberschreibungskosten verbleibende Reinerlös insgesamt A 6,230,000.—, in Worten: sechs Millionen zweihundert und dreißigtausend Mork,