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Mitwirkung sachverständiger Mitglieder ihrer Gruppe in Anspruch nehmen werden.
Von den Abtheilungen für die nächstjährige Sitzung in Aussicht genommene Referate allgemeiner Art, sowie von ihnen mit anderen Abtheilungen abzuhaltende gemeinsame Sitzungen müssen dem Vorsitzenden der betr. Hauptgruppe baldthunlichst mitgetheilt werden. “
Indem man die Herren Geschäftsführer an dieser Organisation betheiligt, soll, wie ausdrücklich betont worden ist, in die Competenz des wissenschaftlichen Ausschusses nicht eingegriffen sein. Vielmehr ist anzuerkennen, dass die Organisation der wissenschaftlichen Arbeit auf den Versammlungen das specielle Feld der Thätigkeit des wissenschaftlichen Ausschusses ist.
Man erhofft, dass eine stärkere Entwickelung der combinirten Sitzungen die Zwecke der Gesellschaft wesentlich fördern und ihr auch solche Kreise wieder zuführen wird, die zur Zeit ihre Thätigkeit allein den Fachcongressen widmen. Jedenfalls muss das Bestreben der Gesellschaft immer und immer wieder darauf gerichtet sein, die bestehenden Fachgesellschaften an die Gesellschaft heranzuziehen. Lebhaft begrüsst wurde daher die Mittheilung, dass die deutsche Mathematiker-Vereinigung beschlossen habe, in der Abtheilung 1 der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte aufzugehen.
9. Verwandt mit der im Vorstehenden behandelten Frage ist die weitere, ob es sich nicht empfehle, statt dreier allgemeiner Sitzungen in Zukunft zur zwei abzuhalten. Einerseits würde dadurch mehr Raum für die combinirten Sitzungen geschaffen, andererseits aber der Gemeinsamkeit der Interessen wiederum in einem gewissen Sinne entgegen gearbeitet, insofern sich zu den allgemeinen Sitzungen eben alle Besucher der Versammlung, Naturforscher und Aerzte, vereinigen. Statutenmässig festgelegt ist die Zahl der allgemeinen Sitzungen nicht. Obwohl nun der wissenschaftliche Ausschuss mit grosser Majorität der Ansicht beitrat, dass in Zukunft nur zwei allgemeine Sitzungen abgehalten werden sollen, so wurde doch unter allgemeiner Zustimmung constatirt, dass dieser Beschluss nicht unbedingt bindend sein solle. Der Beschluss bezweckt hiernach nur, den Geschäftsführern eine gewisse Bewegungsfreiheit zu schaffen. Es ist daher durchaus nicht verwehrt, dass, wenn es einmal an Stoff für die gemeinsamen Abtheilungssitzungen mangelt, oder wenn wichtige, die Interessen aller Naturforscher und Aerzte berührende Angelegenheiten vorliegen, auch wieder 3 allgemeine Sitzungen abgehalten werden.
Im Anschluss hieran wurde über die Frage verhandelt, ob man nicht die Begrüssungsfeierlichkeiten in der ersten allgemeinen Sitzung etwas einschränken solle: dadurch werde es möglich sein, schon die erste allgemeine Sitzung wissenschaftlich mehr auszunutzen. Vielleicht könnten die Begrüssungsansprachen auch schon am Sonntag Abend erfolgen. Dieser Ansicht trat eine Anzahl Herren bei, während andere auf die Feierlichkeit der ersten Sitzung grösseren Werth legen zu sollen glaubten. Die Gesellschaft habe in der ersten Sitzung die Möglichkeit, der Bevölkerung der Stadt, deren Gast sie sei, näher zu treten. Es sei überhaupt gut, in solchen Dingen eine gewisse Feierlichkeit und Form zu bewahren. Eine Auswahl unter den Begrüssungsreden sei, wenn man überhaupt einmal Nichtmitglieder reden lassen wolle, kaum zulässig. Man Hess es bei dieser Aussprache bewenden.