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10. In den Sitzungen des Vorstandes und Ausschusses zu Wien war im Interesse einer Vereinfachung des Geschäftsbetriebs in der Druckerei beschlossen worden, die Zahl der Sonderabdrücke (vgl. § 8 der Publi- cationsordnung) ein für alle Mal auf 50 zu fixiren. Dieser Beschluss war schon in der betreffenden Ausschusssitzung nicht ohne Widerspruch geblieben: eine Minorität wollte eine Beschränkung nur insoweit eintreten lassen, dass gesagt werde: „Die Zahl der Sonderabdrücke beträgt 50 oder ein Vielfaches von 50.“
Es wurde nun im Berichtsjahre das Bedenken erhoben, ob die beschlossene Fixirung der Sonderabdrücke auf 50 nicht eine Aenderung der Publicationsordnung bedeute, und ob hierzu gemäss § 12 Ziffer 5 der Statuten nicht die Mehrheit der Stimmen der sämmtlichen gewählten Ausschussmitglieder erforderlich gewesen sei. Sicher ist, dass in Wien nicht einmal die Hälfte der gewählten Ausschussmitglieder anwesend war. Da sich nun auch sachliche Bedenken gegen den Beschluss erhoben, hat man die Angelegenheit in Lübeck nochmals berathen und ist hierbei dahin gekommen, die Zahl der Sonderabdrücke wieder vollkommen freizugeben. Wenn nicht mehr wie 25 Stck. Sonderabdrücke gefordert werden, werden überhaupt keine Kosten berechnet. Die Vortragenden der allgemeinen Sitzungen bekommen auch in Zukunft, wie es bisher gehalten worden ist, 100 Abdrücke gratis.
11. Um eine nähere Verbindung zwischen dem Vorstande und dem wissenschaftlichen Ausschuss herzustellen, ist beschlossen worden, in Zukunft zu den Vorstandssitzungen auch die Vorsitzenden der Hauptgruppen im Ausschuss einzuladen.
12. In der Geschäftsordnung befindet sich keine Bestimmung darüber, in welchen Fristen die Wahlen der Vorsitzenden der Hauptgruppen im wissenschaftlichen Ausschuss zu erfolgen haben. Man war der Ansicht, dass beim Mangel einer solchen Bestimmung die Wahlen jährlich zu erfolgen haben. Auch soll in Zukunft die Wahl der Vorsitzenden nicht mehr durch Acclamation, sondern durch Abgabe von Stimmzetteln vorgenommen werden.