XI.

Mittheilungen aus den Beschlüssen des Vorstandes und des wissenschaftlichen Ausschusses.

Aus den im Berichtsjahre aufgenommenen Protokollen der Sitzungen des Vorstandes und des wissenschaftlichen Ausschusses werden folgende Punkte allgemeineren Interesses hervorgehoben:

1. Die officielle Veröffentlichung der Zeit der Versammlung ist in § 5 der Statuten dem Vorstand überlassen. Man hat sich dahin geeinigt, dass in Zukunft die Veröffentlichung in je einer Zeitung Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz erfolgen soll und hierzu den deutschen Reichsanzeiger, die Wiener Zeitung und die Neue Züricher Zeitung be­stimmt. Hierüber hinaus bleibt es selbstverständlich den betr. Geschäfts­führern überlassen, welche weiteren Veröffentlichungen und Einladungen sie von sich aus ergehen lassen wollen.

2. Die Gewinnung einer möglichst grossen Mitgliederzahl liegt recht eigentlich im Interesse und den Aufgaben der Gesellschaft, als einer Ge- sammtvereinigung aller deutschen Naturforscher und Aerzte. Die beste Ge­legenheit hierzu bieten die Jahresversammlungen. Es wird daher noch be­sonders auf § 1 der Geschäftsordnung aufmerksam gemacht, wonach Anmel­dungen im Bureau der Geschäftsführung sollen erfolgen können. Es ist wünschenswerth, dass durch Anbringung von Tafeln im Bureau der Ge­schäftsführung auf die Möglichkeit, daselbst die Mitgliedschaft zu erwerben, in einer in die Augen springenden Weise hingewiesen werde.

3. Nach § 4 der Statuten erlischt die Mitgliedschaft auch durch Nichtbezahlung fälliger Beiträge. Leider verliert die Gesellschaft auf diese Weise jährlich eine Anzahl Mitglieder, bei denen weniger der Wille, auszuscheiden, als eine gewisse Säumniss in der Bezahlung der Beiträge obwaltet.

Dem Herrn Schatzmeister ist in § 1 der Geschäftsordnung anheim­gegeben, die Beiträge durch Postmandat mit Kostenzuschlag einzuziehen. Um dieser Maassnahme noch mehr Nachdruck zu verleihen, ist der Herr Schatzmeister ersucht worden, in Zukunft zunächst mittels Postkarte zur Zahlung aufzufordern und dabei mitzutheilen, dass, wenn der Mitglieds­beitrag bis zu einem bestimmten Termine nicht eingegangen sei, Ein- verständniss mit der Einziehung des Beitrags einschliesslich Kosten durch Postmandat angenommen werde.

Zugleich wird die Gelegenheit ergriffen, alle Mitglieder dringend zu ersuchen, die Beiträge pünktlich einzusenden, wenn möglich ohne die Mahnung abzuwarten.

4. Ueber den Inhalt des Tageblatts und derVerhandlungen sind