VIII.

Geschäftsordnung

der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte.

Aufnahme und Legitimation der Mitglieder.

§ 1. Zur Aufnahme als Mitglied bedarf es der schriftlichen An­meldung beim Schatzmeister der Gesellschaft, welcher Namen, Heimath und Stand des Betreffenden in die Listen der Gesellschaft einträgt. An­meldungen während der Versammlung geschehen im Bureau der Geschäfts­führung. Als Ausweis erhalten die Mitglieder Karten, welche jährlich mit Zahlung des Beitrages erneuert werden und zugleich als Quittung der gezahlten Beiträge gelten.

Die Zahlung des Jahresbeitrages, sowie des Betrages für die im Rechnungsjahr gewünschten Verhandlungen geschieht an den Schatzmeister und hat vor dem 1. Februar jedes Jahres zu erfolgen.

Falls der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann ihn der Schatz­meister durch Postmandat mit Kostenzuschlag einziehen.

§ 2. Der Einkauf als ständiges Mitglied kann mit einem Mal ge­schehen, oder er kann auf 3 auf einander folgende Jahre vertheilt werden. Ständige Mitglieder erhalten nach erfolgter Vollzahlung besondere Legi­timationskarten, welche bei etwaigem Verluste nur gegen Erlegung von 1 Mark ersetzt werden können.

Jahresversammlung.

§ 3. Die Organisation und Leitung der Jahresversammlungen, so­weit nicht geschäftliche Angelegenheiten der Gesellschaft in Betracht kommen, wird von den Geschäftsführern übernommen. Das allgemeine Programm wird von diesen im Einverständnis mit dem Vorsitzenden der Gesellschaft entworfen, dessen Rath und Unterstützung auch bei Gewinnung von Vortragenden für die allgemeinen Sitzungen zu beanspruchen ist.

§ 4. Die Geschäftsführer erheben von den die Jahresversammlung besuchenden Mitgliedern (und eventuell von deren Damen) einen ange­messenen Beitrag für die Kosten der Versammlung. Für Mitglieder, welche die Verhandlungen laut § 3 Absatz 1 der Statuten bezahlen, ermässigt sich dieser Beitrag um 6 Mark.

Es bleibt den jeweiligen Geschäftsführern überlassen, die Theilnahme an der Jahresversammlung Nichtmitgliedern zu gestatten und dafür Bei­träge zu erheben.