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7. Ausstellung der Gutscheine zu Händen des Finanz- Ausschusses für die Verabfolgung der Prämien.

8. Schaustellung der Preise, Prämien und Ehrengaben im Gabentempel unter Zuziehung des Fest-Ausschusses.

9. Annahme, Aufstellung und Aufbewahrung sämmtlicher Preise, Prämien und Ehrengaben, deren Aufzeichnung und Verabfolgung an die Gewinner. Sofortige An­fertigung und Versendung der Gewinnlisten nach Be­endigung des Schießens, Absendung der rückständigen Gewinne nach dem Feste in Gemeinschaft mit dem Finanz-Ausschuß.

10. Anfertigung einer gedrnckteir Anleitung für die Thätig- keit seiner Mitglieder und seiner Angestellten.

IV. Wirkhschasts-Nusschntz.

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Zn seinen Obliegenheiten gehören:

1. Berathung und Beantragung der ans dem Festplatze zu errichtenden Wirtschaften und Verkaufsstellen für Eonsnmartikel, Tabak und Cigarren itnb deren Betrieb.

2. Ausschreibung und Vergebung der beschlossenen Wirth­schaften.

3. Entwurf der Verträge mit den Pächtern und Wirthen und Verhandlungen mit denselben.

4. Abgabe des Gutachtens an den Ban-Ansschnß und die Bauleitung über die Herstellung und Einrichtung der Festhalte, der Küchen- und sonstigen Räumlichkeiten und Keller in Beziehung ans die Festwirthschaft. Ueber- wachnng der Durchführung der diesfalls getroffenen Bestimmungen.