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7. Ausstellung der Gutscheine zu Händen des Finanz- Ausschusses für die Verabfolgung der Prämien.
8. Schaustellung der Preise, Prämien und Ehrengaben im Gabentempel unter Zuziehung des Fest-Ausschusses.
9. Annahme, Aufstellung und Aufbewahrung sämmtlicher Preise, Prämien und Ehrengaben, deren Aufzeichnung und Verabfolgung an die Gewinner. Sofortige Anfertigung und Versendung der Gewinnlisten nach Beendigung des Schießens, Absendung der rückständigen Gewinne nach dem Feste in Gemeinschaft mit dem Finanz-Ausschuß.
10. Anfertigung einer gedrnckteir Anleitung für die Thätig- keit seiner Mitglieder und seiner Angestellten.
IV. Wirkhschasts-Nusschntz.
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Zn seinen Obliegenheiten gehören:
1. Berathung und Beantragung der ans dem Festplatze zu errichtenden Wirtschaften und Verkaufsstellen für Eonsnmartikel, Tabak und Cigarren itnb deren Betrieb.
2. Ausschreibung und Vergebung der beschlossenen Wirthschaften.
3. Entwurf der Verträge mit den Pächtern und Wirthen und Verhandlungen mit denselben.
4. Abgabe des Gutachtens an den Ban-Ansschnß und die Bauleitung über die Herstellung und Einrichtung der Festhalte, der Küchen- und sonstigen Räumlichkeiten und Keller in Beziehung ans die Festwirthschaft. Ueber- wachnng der Durchführung der diesfalls getroffenen Bestimmungen.