7. Deeoration der Festbauteil und Zugänge, sowie über­haupt des Festplatzes.

8. Nach dem Feste Zurückführuug des Festplatzes aus den früheren Zustand, Fürsorge für die Flaggerr k .

9. Liquidation nach dem Feste, Prüfung und Richtigstel­lung der Baurechuungell.

III. Schietz-Ausschutz.

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Zu seinen Obliegenheiten gehören:

1. Anfertigung des Schießplanes und der Schießordnnng für Stand-, Feld- und Jagd-Scheiben und der Jubi- läums-Scheibe.

2. Abgabe des Gutachtens an den Bau-Ausschuß über den Bau nnb die Unterhaltung der Schießstätte und Scheibeilstände und Bewachung der Durchführung der dieserhalb getroffenen Anordnungen. Die Unterhaltung und Ergünznilg sämmtlicher Scheiben während des Schießens.

3. Anstellung und Beaufsichtigung des Controlbnreans, Ernennung sälilmtlicher Schreiber, Zeiger, Warner und weiter erforderlichen Bediensteten.

4. Beaufsichtigung der Büchsenmacherwerkstätte.

5. Bollziehung der schießpolizeilichen Vorschriften und Handhabung der Ordnung in den Schießstündeil.

6. Anschaffung aller zur Ausführung und Beallssichtignng des Schießens und der Handhabung der Eontrole er­forderlichen Drucksachen, überhaupt des zur Ansfüh- rllng des Schießens benöthigten Materials an Druck­sachen und Geräthschaften.