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5. Beaufsichtigung der auf dem Festplatze zu errichtenden Festwirthschafteu und Cautiueu und Ueberwachuug der Vollziehung der abgeschlosseueu Wirthfchaftsverträge.

6. Handhabung der Ordnung in der Festhalle und den sonstigen Wirthschastsräumlichkeiteu, mit Ausschluß der Schießhalle, in Gemeinschaft mit dem Ordnungs-Aus­schuß.

7. Feststellung und Controliruug der Verpflegung der­jenigen Angestellten, welche nach Vertrag auf letztere Anspruch haben.

8. Beaufsichtigung und Direetion über sämmtliche Wirth- schaftsbedieusteteu.

9. Schlußrechnung über die gesammte Festwirthschaft.

V. Prest-Auslchuh.

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Zu feinen Obliegenheiten gehören:

1. Die Abfassung der allgemeinen Veröffentlichungen, namentlich a) Aufrufe au die Schützen und Korpora­tionen Deutschlands znm Besuche des Festes und Ein­sendung von Ehrengaben; b) Ausrufe au die Schützen im Auslände; e) in Amerika; cl) in der Schweiz; e) in Oesterreich.

2. Besorgung der etwa erforderlichen Verhandlungen mit den Tagesblätteru.

3. Anfertigung einer Festschrift nebst Orieutiruugsplau zur Vertheilung au die Festtheiluehmer.

4. Abschluß der Verträge über Redactiou und Druck der Feftzeituug.